Klage gegen Schmähplastik an Wittenberger Stadtkirche abgewiesen
Archivmeldung vom 24.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Fall der antisemitischen Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf den Anwalt des Klägers.
Die Beschwerde beim Verfassungsgericht stammt von Michael Düllmann, der
seit Jahren versucht, die Schmähplastik gerichtlich entfernen zu lassen.
Düllmann hatte argumentiert, als Jude in Deutschland werde er durch das
Relief mit der "Judensau" an der Fassade des Gebäudes in seinem
Persönlichkeitsrecht verletzt. Verantwortlich dafür sei die Wittenberger
Stadtkirche, weil sie die in den Achtzigerjahren sanierte Plastik nicht
entfernt habe.
Vor zwei Jahren hatte bereits der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über Düllmanns Klage verhandelt.
Zwar bestätigte der BGH, das Relief sei letztlich eine Schmähung, denn
es ziele darauf ab, Juden und ihren Glauben verächtlich zu machen und zu
verhöhnen. Es sei kaum eine bildliche Darstellung denkbar, "die in
höherem Maße im Widerspruch zur Rechtsordnung steht". Dennoch wies der
BGH die Klage ab, und zwar deshalb, weil die Stadtkirche sich mithilfe
einer Bronzeplatte und einem erläuternden Text von dem diffamierenden
Inhalt des Sandsteinreliefs distanziert habe. Das "Schandmal" sei in ein
Mahnmal umgewandelt worden, zur Erinnerung an die jahrhundertelange
Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis zur Shoa.
Düllmanns
Anwalt Christian Kirchberg hält es indes nach den Verbrechen des
Holocaust ganz generell für inakzeptabel, ein derart abstoßendes Werk in
der Öffentlichkeit zu belassen. Ob es doch noch eine Chance gibt, das
Relief auf juristischem Weg aus der Öffentlichkeit zu entfernen, ist
ungewiss. Düllmann will nun Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte erheben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur