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VW Skandal Urteil - Gericht verurteilt erstmals gleichzeitig VW aus sittenwidriger Schädigung und Händler aus Vertrag

Archivmeldung vom 30.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Erstmals sind im VW Skandal die Volkswagen AG und ein Händler gleichzeitig dazu verurteilt worden, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eine Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Das Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017, 4 O 118/16 (nicht rechtskräftig) hat die Volkswagen AG in einem von der im Abgasskandal führenden Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadensersatz verurteilt.

Daneben hat das Landgericht Karlsruhe auch den Händler aufgrund eines Rücktritts vom Kaufvertrag dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger kann sich nunmehr aussuchen, von wem er sein Geld zurückholt. Der Kläger erwarb bei einem VW Händler im Jahre 2012 einen VW Passat Variant Bluemotion 2,0l TDI. Nachdem er erkannte, dass er sein Fahrzeug mit dem Motor EA189 ausgestattet ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Im Februar 2016 erklärte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Kläger den Rücktritt vom Vertrag und verlangte hilfsweise die Nachbesserung bis Ende März. Nachdem der Händler die Rücknahme ablehnte, erhob der Kläger Klage vor dem Landgericht Karlsruhe und zwar gegen den Händler und gegen die Volkswagen AG.

In seinem Urteil vom 22.03.2017 gab das Landgericht Karlsruhe der Klage im Wesentlichen statt. Es verurteilte sowohl die Volkswagen AG als auch den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs, abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung wurde auf der Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km berechnet.

Das Besondere an diesem Urteil ist, dass bundesweit -soweit ersichtlich- erstmals ein Gericht in einem Verfahren den Händler und die Volkswagen AG gleichzeitig zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeugs verurteilt hat.

Das Landgericht Karlsruhe begründet seine Entscheidung gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung wie folgt:

"Der Einbau der Software zur unterschiedlichen Steuerung der Abgasanlage im Prüf- und Echtbetrieb bedingt - wie ausgeführt - einen Mangel des Fahrzeugs. Die Lieferung bewusste Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs ist eine sittenwidrige Schädigung. (...) Die Installation der Software erfolgte mit dem Ziel die Käufer zu täuschen und durch den Absatz der Fahrzeuge Gewinn zu erwirtschaften. Diese Form des Gewinnstrebens begründet die besondere Verwerflichkeit.

Die Beklagte Zift. 2 haftet auch, da die Schädigung auf die Billigung des Einbaus der Software durch die verfassungsmäßig berufenen Vertreter (dazu Bundesgerichtshof, Teilversäumnis- und Endurteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15 -) zurückzuführen ist. Der Kläger hat vorgetragen, dass die Führungsebene der Beklagten bis hin zum Vorstand von dem Einsatz der rechtswidrigem Software Kenntnis hatte.

Dem ist die Beklagte Zift. 2 nicht hinreichend entgegengetreten. Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des Landgericht Hildesheim (Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16 -) an, nach der die Beklagte Zift. 2 im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast darzutun hat, wann welche Mitarbeiter den Einsatz der Software beschlossen haben und wann der Vorstand hierüber informiert wurde, an. Hinreichenden Vortrag zu dieser - in der mündlichen Verhandlung erörterten - Frage hat die Beklagte nicht vorgebracht."

Damit folgt das Landgericht Karlsruhe der Auffassung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dass die Volkswagen AG für den entstandenen Schaden haften muss, weil deren Verhalten sittenwidrig war.

Daneben wurde auch der Händler zur Rücknahme verurteilt. Nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe ist der Rücktritt des Klägers wirksam. Das Auto ist nach Ansicht des Landgerichts mangelhaft, die Fristsetzung von über einem Monat sei ausreichend und außerdem sei der Mangel nicht unerheblich. Deshalb konnte der Kläger von dem Kaufvertrag zurückgetreten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend geführt hat teilt mit:" Es ist wohl das erste Verfahren bundesweit, in denen ein Händler und die Volkswagen AG direkt verurteilt wurden, ein Fahrzeug, welches vom diese Skandal betroffen ist, zurückzunehmen. Damit ist ein weiterer Meilenstein in der Rechtsprechung erreicht. In den letzten beiden Wochen sind gegen Händler und gegen VW zahlreiche Urteile ergangen, die Rechtsprechung zeigt es sich immer verbraucherfreundlicher. Jetzt ist es an der Zeit für die Geschädigten, sich gegen das Verhalten der Volkswagen AG zur Wehr zu setzen. "

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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