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Die drei hartnäckigsten Mietrechts-Irrtümer

Archivmeldung vom 20.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Obwohl die meisten deutschen Haushalte zur Miete wohnen, ist das Mietrecht für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Die Folge: Irrtümer und Halbwahrheiten halten sich hartnäckig und führen oft zu Unstimmigkeiten, Streit oder sogar Gerichtsverfahren.

Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, erläutert die wichtigsten Mietrechts-Irrtümer.

1. Wer drei Nachmieter präsentiert, kann vorzeitig ausziehen

Ein verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gilt immer die vertragliche Regelung oder die gesetzliche Drei-Monats-Frist für Mieterkündigungen. Anders sieht es nur aus, wenn im Mietvertrag eine Nachmieter-Vereinbarung getroffen wurde. Doch auch dann muss der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Bestehen beispielsweise Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des potentiellen Nachfolgers, kann der Vermieter ablehnen.

2. Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren

Falsch! Nur wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung steht oder gar nichts vereinbart wurde, darf der Mieter die Arbeiten verweigern. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln, die starre Fristen oder eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung enthalten. Werden jedoch flexible Zeiträume oder zustandsabhängige Bedingungen genannt, steht der Mieter in der Pflicht.

3. Zweimal laut feiern im Jahr ist erlaubt

Nein! Lärmbelästigung ist niemals erlaubt, auch nicht zum Geburtstag oder anderen Anlässen. In der Realität wird das Feiern in der Wohnung zwar meist geduldet - aber nicht alles, was geduldet wird, ist auch erlaubt. Das gilt übrigens auch für das Grillen auf dem Balkon: Wird ein Nachbar durch den Rauch erheblich gestört, ist es nicht gestattet.

Quelle: Immowelt.de

 

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