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Karlsruhe erlaubt Überwachung aus dem All

Archivmeldung vom 12.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Polizei darf mutmaßliche Kriminelle auch mit Hilfe des satellitengestützten Navigationssystems überwachen. Berichtet die Tagesschau am Dienstag

Aus dem Inhalt:

Der Einsatz des so genannten Global Positioning Systems (GPS) verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Der Zweite Senat wies damit die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Mitglieds der linksradikalen Antiimperialistischen Zellen (AIZ) zurück.

Nach den Worten des Zweiten Senats verletzt eine technische Observation von Verdächtigen im Regelfall nicht deren Privatsphäre. Die entsprechenden Regelungen genügten rechtsstaatlichen Anforderungen. Wegen des schnellen Wandels der Informationstechnik - der zu Gefährdungen des Grundrechtsschutzes führen könne - müsse der Gesetzgeber jedoch die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls "korrigierend eingreifen".

Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4246138_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

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