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Trotz Warnschild: Hundebesitzer haften für Bisse

Archivmeldung vom 15.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: irisch / pixelio.de
Bild: irisch / pixelio.de

"Warnung vor dem Hund" oder "Hier wache ich": Solche Schilder zeigen, dass sich ein Hund frei auf dem Grundstück bewegt. Doch wenn das Tier einen Besucher beißt, kann der Verletzte den Besitzer zur Verantwortung ziehen - trotz Warnung. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Schutz vor freilaufenden Hunden

Viele Hundebesitzer glauben, dass ein Warnschild sie von der Haftung befreit, wenn ihr Vierbeiner unerwünschte Besucher beißt. "Das ist falsch: Ein Hinweisschild reicht als Absicherung nicht aus. Zusätzlich muss das Grundstück so geschützt sein, dass es niemand betreten kann", sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Hundebesitzer haften sogar dann, wenn sich ihr Gartentor von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt.

Der Grund: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden und Verletzungen - im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Dabei ist es erst einmal sogar unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder nicht. "Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und gebissen werden, ist der Hundebesitzer verantwortlich", so R+V-Experte Barthelmann. "Allerdings wird der Schadenersatz in einem solchen Fall normalerweise gekürzt." Absichern können sich Hundebesitzer mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

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