Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Ungarn erfolgreich aber ohne Konsequenzen
Archivmeldung vom 06.02.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde gegen die Auslieferung einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Ungarn stattgegeben.
Das Kammergericht Berlin sei "seiner Pflicht zur vollständigen
Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht
hinreichend gerecht geworden", teilten die Karlsruher Richter am
Donnerstag mit. "Insbesondere hat es die Haftumstände, die die
beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend
aufgeklärt."
Der ausgelieferten Person wird in Ungarn zur Last
gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche
Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu
haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni
2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für
zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hatte das
Bundesverfassungsgericht die Übergabe der Person an die ungarischen
Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt. Die
beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der
einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben.
Mit
ihrer Verfassungsbeschwerde wendete sich die festgenommene Person gegen
ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts
aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh).
Ihr Anwalt kritisiert die Haftbedingungen in Ungarn, unter anderem da
sie dort in Isolationshaft sitze. Bei einer Verurteilung drohten ihr bis
zu 24 Jahre Haft - deutlich mehr als in Deutschland möglich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur