Bundesgerichtshof billigt Schadenersatz bei Überbuchung
Archivmeldung vom 11.01.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeBei einer Absage ihres Urlaubs wegen Überbuchung des Hotels können Kunden über die Rückerstattung des Reisepreises hinaus vom Reiseveranstalter Schadenersatz verlangen.
Dem Kunden stehe ein Schadenersatzanspruch wegen des entgangenen Urlaubs zu, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Dabei sei es gleichgültig, wie er die geplante Urlaubszeit letztlich tatsächlich verbracht hat. (Az.: X ZR 118/03)
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