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Gemeinsames Sorgerecht: Wer vertritt die Kinder bei Unterhaltsanspruch?

Archivmeldung vom 18.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Auch bei gemeinsamem Sorgerecht kann ein Elternteil die Kinder gegenüber dem anderen Elternteil vertreten - zum Beispiel, wenn Kindesunterhalt beansprucht wird. Das alleinige Vertretungsrecht steht dabei dem betreuenden Elternteil zu, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Lebt das Kind bei der Mutter, kann diese also gegenüber dem Vater die gemeinsamen Kinder vertreten und Kindesunterhalt beanspruchen. Dies kann sie auch gerichtlich tun, wenn das gemeinsame Sorgerecht vorliegt.

Alleinvertretungsrecht der Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht

Dies gilt auch im Zusammenhang mit dem Unterhalt und damit zusammenhängenden Ansprüchen, etwa bei Bezug von Hartz IV.

Fragen des Kindesunterhalts schon bei der Betreuung regeln

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Fragen rund um den Kindesunterhalt schon bei der Frage zu klären, bei wem die Kinder leben. Dies verhindert spätere Rechtsstreitigkeiten. Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 24. Oktober 2018 (AZ: 4 UF 137/17)

Quelle: Deutscher Anwaltverein (ots)

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