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Rente auf Pump

Archivmeldung vom 19.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

„Es klang doch so viel versprechend“, bekam eine BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei kürzlich von einem Mandanten zu hören, der diese wegen seiner finanzierten britischen Lebensversicherung konsultierte.

Er solle ein zinsgünstiges Darlehen aufnehmen und dieses in eine Rentenversicherung investieren. Da deren Rendite über den Kreditzinsen liege, bezahlten sich die Kreditzinsen von selbst und er erziele noch einen Überschuss. Zahle er diesen regelmäßig in einen Investmentsparplan ein, könne er mit diesem später das Darlehen tilgen. Die lebenslange Rente hätte er so ohne eigene Zahlungen erworben. Dass es sich um ein hoch spekulatives Geschäft auf Kredit mit enormen Verlustrisiken handelte, war dem Mandanten von seinem Anlageberater nicht gesagt worden.

Derartige Modelle wurden und werden unter Bezeichnungen wie Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schneegruppe oder Schnee-Rente, LEX-Konzept Rente, System-Rente, Novarent, Europlan oder Sparenta Kombi-Rente angeboten. Auch wenn sie sich in den Details unterscheiden, basieren sie dem Grunde nach auf einem komplexen Modell. Der Anleger nimmt einen Kredit auf, dafür bezahlt er für die Laufzeit von 10 oder 15 Jahren Zinsen. Den Kredit investiert er in eine Lebens- oder Rentenversicherung. Die Rentenzahlungen beginnen sofort. Mit der Rente werden zunächst die Kreditzinsen beglichen. Erst nach der Laufzeit des Darlehens tilgt der Anleger die Schuld – auf einen Schlag. So fallen permanent hohe laufende Kreditzinsen an, die der Versicherte als Werbungskosten steuermindernd geltend machen kann. Auch vorab gezahlte Zinsen in Form eines Disagios lassen sich steuerlich mit anderen Einkünften verrechnen. Die Rente ist dagegen altersabhängig nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern.

Auf den ersten Blick klangen diese Modelle plausibel. Nicht zuletzt aufgrund der in den Beratungen hervorgehobenen, in der Vergangenheit von Clerical Medical, einem der Anbieter von britischen Lebensversicherungen mit Einmalzahlung, erwirtschafteten Renditen. Auch in schwierigen Jahren, so die Werbung von Clerical Medical, seien immer Bonuszahlungen geleistet worden.

Durch die Bayerische Landesbank, die Baden-Württembergische Landesbank, die Schleswig-Holsteinischen Landesbank (heute HSH Nordbank) und die Landesbank Hessen-Thüringen sowie diverse Tochtergesellschaften dieses Instituts (LB Swiss, Landeskreditkasse) sowie zahlreichen weiteren Banken und Sparkassen wurden die Lebens- oder Rentenversicherungen zu 100 % finanziert. Die Deutsche Apotheker und Ärztebank kreditierte derartige Modelle für Ärzte und Apotheker.

Keines dieser Modelle entwickelte sich für die Anleger so, wie es bei der Beratung vorhergesagt wurde. Die desaströse Entwicklung auf dem Aktienmarkt von 1999 – 2002 führte zu massiven Einbrüchen bei den Renditen der abgeschlossenen Versicherungsprodukte und Investmentfonds. Manche Pools von Clerical Medical verloren in dem Börsencrash rund 45 % des Vermögenswertes. Kreditzinsen sind nur noch mit erheblichen Zuzahlungen aus eigenen Mitteln der Anleger erbracht worden. Angesichts der hohen Kredite, die im Vertrauen auf die Sicherheit der Konzepte aufgenommen wurden, können die massiv gesunkenen Renditen der Renten- oder Lebensversicherungen für die Anleger existenzbedrohende Dimensionen annehmen. Statt kalkulierter Renditen von 7,5 % - 8,5 % bei Clerical Medical beläuft sich der deklarierte Wertzuwachs seit 2005 auf lediglich 0,5 %. Auch Generali hat ihre Rentenzahlungen gesenkt, ohne zufrieden stellende Begründung. Auch die Performance von CMI lässt seitdem zu wünschen übrig. Während beispielsweise der FTSE Europe-Index von Mitte 2002 bis Mitte 2007 eine durchschnittliche jährliche 5-Jahres-Rendite von 12 % aufweist, kommen CMI-Pools mit garantiertem Wertzuwachs nach eigenen Angaben von CMI auf mickrige 4,2 %.

Viele Anleger sind heute schon nicht mehr in der Lage, die fälligen Zinsen zu zahlen. Die weit hinter den Erwartungen zurückbleibende Wertentwicklung der Renten- und Lebensversicherungen sowie Investmentfonds lässt darüber hinaus bereits jetzt erkennen, dass die Rückführung der Kredite allein aus den Ablaufleistungen nicht möglich sein wird. Statt eine zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen, werden hier möglicher Weise bestehende Altersvorsorgen aufgelöst werden und in die Darlehenstilgung fließen müssen.

Welche Angriffspunkte gibt es für betroffene Anleger? Die Anbahnung der Geschäfte fand häufig in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des Anlegers statt. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz, was je nach Einzelfall eine weitgehende Rückabwicklung zur Folge haben kann.

Die Informationen zu den Renten- bzw. Lebensversicherungen waren in der Regel unzureichend. Es wurde mit den in der Vergangenheit erzielten Renditen geworben, ohne auf die Risiken für die Zukunft hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere Verträge mit Clerical Medical. Hieraus resultieren gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.

Aufgrund der zumeist ungenügenden Information der Anleger können diese Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical geltend machen und diese darüber hinaus im Falle eines verbundenen Geschäfts, welches regelmäßig zu bejahen sein wird, der finanzierenden Bank im Wege des so genannten Einwendungsdurchgriffs entgegengehalten.

Ferner verstoßen die abgeschlossenen Kreditverträge oftmals gegen Vorschriften des Verbraucherkreditrechts. So ist in einem großen Teil der Fälle (Bayerische Landesbank, Apotheker und Ärztebank) der Gesamtbetrag aller von den Kreditnehmern zu erbringenden Leistungen fehlerhaft oder gar nicht angegeben. Dies allein hat eine erhebliche Reduzierung der Zinsbelastung für die Vergangenheit und die Zukunft sowie Ansprüche auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zinsen zur Folge. Die betreffende BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei hat hier bereits außergerichtlich zufrieden stellende Lösungen erzielt. So reduzierte Deutsche Apotheker und Ärztebank den Zinssatz auf 4 % und erteilte Gutschriften für die in der Vergangenheit überzahlten Zinsen.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher, gerade im Hinblick auf mögliche Verjährungsprobleme, die bei weiterem Abwarten eintreten können, den Betroffenen umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die betreffende BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei steht hierzu als eine der führenden Kanzleien in Deutschland auf dem Gebiet des Kapitalanlegerschutzes mit erfahrenen Anwälten zur Verfügung.

Quelle: BSZ® e.V.

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