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BGH: Bestimmungen über Mindestentgelt bei Kontoüberziehung unwirksam

Archivmeldung vom 25.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales "Mindestentgelt" für geduldete Überziehungen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die Bestimmungen benachteiligten die Bankkunden "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen", hieß es zur Begründung. Die Klauseln führten "gerade bei niedrigen Überziehungsbeträgen und kurzen Laufzeiten zu unverhältnismäßigen Belastungen".

Denn bei einer geduldeten Überziehung von 10 Euro für einen Tag würde bei einer Pauschale von 6,90 Euro ein Zinssatz von 25.185 Prozent im Jahr anfallen. Verbraucherschützer hatten zwei Banken verklagt, die bei Überziehung über den Dispokredit hinaus unabhängig von der Höhe des Kredits dafür ein Mindestentgelt verlangten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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