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Internet: Eltern haften für Kinder

Archivmeldung vom 25.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Eltern haften auch für die Internet-Aktivitäten ihrer Kinder. Das hat das Landgericht München I in einem Grundsatzurteil klargestellt (Az.: 0 7 O 16402/07

Dessen 7. Zivilkammer gab der Klage einer Fotografin gegen die Eltern einer 16-Jährigen statt, die Fotos von der Homepage der Klägerin kopiert und ein daraus erstelltes Video ins Internet gestellt hatte. Die elterliche Aufsichtspflicht gelte auch für das Internet, stellten die Richter klar. Über die Höhe des fälligen Schadenersatzes für die Verletzung der Urheberrechte wird in einem weiteren Verfahren entschieden.

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