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Gilt Flucht vor der Polizei als „verbotenes Autorennen“?

Archivmeldung vom 22.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Hans-Peter Reichartz / pixelio.de
Bild: Hans-Peter Reichartz / pixelio.de

Wer bei einer Verkehrskontrolle Gas gibt und versucht, vor der Polizei zu fliehen, kann sich nach der Vorschrift über „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ strafbar machen. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Die Polizei hatte um vier Uhr früh versucht, einen Autofahrer für eine Verkehrskontrolle anzuhalten. Dieser hatte jedoch sein Fahrzeug nicht gestoppt, sondern beschleunigt. Er überfuhr eine rote Ampel, fuhr mit 145 km/h durch eine Ortschaft, wurde dort von einer stationären Anlage geblitzt und fuhr dann auf einer Bundesstraße mit bis zu 180 km/h statt der erlaubten 70 km/h. Dabei schnitt er auch die Kurven. Die Polizei gab schließlich aus Sicherheitsgründen die Verfolgung mit Blaulicht und Sirene auf – und sammelte den Fahrer später zu Hause in Ruhe ein. Das Amtsgericht Münsingen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro wegen „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“. Er verlor seine Fahrerlaubnis und bekam eine Sperrfrist für die Neuerteilung. Gegen diese Entscheidung legte er Rechtsmittel ein, da er der Meinung war, nicht an einem illegalen Autorennen teilgenommen zu haben.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. „Der neue Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens enthält nämlich eine Variante, nach der sich auch ein einzelner Fahrer strafbar machen kann. Und zwar wenn er grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, erklärt Michaela Rassat. Dem Gericht zufolge kommt es nicht darauf an, warum er rast, also um beispielsweise ein illegales Rennen mit anderen Teilnehmern zu gewinnen oder um vor der Polizei zu flüchten. Zudem sei mit „höchstmöglicher Geschwindigkeit“ nicht die technisch höchstmögliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs gemeint, sondern das, was in Anbetracht der Straßenverhältnisse und des Könnens des Fahrers im Einzelfall möglich sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass eine Verfolgungsjagd mit der Polizei die gleichen Unfallrisiken für andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringt wie ein illegales Autorennen in der Stadt.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Wer vor der Polizei flüchtet, verschlimmert in aller Regel seine Situation. Der neue Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens kann bei rücksichtslosem Schnellfahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit durchaus auch Anwendung finden, ohne dass tatsächlich ein Rennen stattgefunden hat. Hier droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall ein Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren. „Auto-, aber auch Motorradfahrer sollten daher in jedem Fall die Haltezeichen von Polizisten beachten – und natürlich auch die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit“, so die ERGO Rechtsexpertin.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2019, Az. 4 Rv 28 Ss 103/19

Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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