Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Ordnungsgeld verhängt: Gericht untersagt "Moskau Team" Werbung für Inkassodienstleistungen

Ordnungsgeld verhängt: Gericht untersagt "Moskau Team" Werbung für Inkassodienstleistungen

Archivmeldung vom 10.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Das Landgericht Köln hat jetzt in zwei aktuellen Beschlüssen hohe Ordnungsgelder gegen die unter dem Namen "Inkasso Team Moskau" bekannt gewordene Firma TMA Telefonmarketing GmbH verhängt. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hatte gegen die Firma Bestrafungsanträge wegen unerlaubter Werbung für Inkassodienstleistungen gestellt.

Das Gericht hält dies in sieben Fällen für erwiesen, unter anderem mit Anzeigen in Onlinediensten und einem Film auf dem Portal clipfish.de. Dafür erließ es ein Ordnungsgeld in Höhe von 52.500 Euro. In einem weiteren Fall hatten Vertreter der Firma in einem Interview für das "Mallorcamagazin" das Durchführen von Inkassodienstleistungen angekündigt, wofür das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängte.

Der BDIU begrüßte die aktuellen Beschlüsse. "Die Rechtslage ist eindeutig: Das sogenannte 'Moskau Team' ist kein Inkassounternehmen und darf Inkasso weder durchführen noch irreführende Werbung dafür machen", so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008) der Firma untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht war die Geschäftstätigkeit des sogenannten "Moskau Teams" "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen".

Spitz stellt klar: "Inkassounternehmen arbeiten seriös und suchen den Interessensausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet."

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mauern in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige