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Peinliche Panne für die Bundesregierung und ein Schaden für die öffentliche Hand in dreistelliger Millionenhöhe

Archivmeldung vom 13.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Da es versäumt wurde, rechtzeitig auch die nationale Bußgeldvorschrift der seit 11. April gültigen neuen europäischen Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 561/2006 anzupassen, wurde nun ein Rechtsvakuum mit weit reichenden Folgen geschaffen.

Die Folge: zehntausende laufende Bußgeldverfahren gegen Berufskraftfahrer müssen eingestellt oder die Betroffenen freigesprochen werden. Diese Rückwirkung kann bis zu vier Jahre betragen. Grundlage dieses Rechts-GAUs ist die Vorschrift, dass in Deutschland grundsätzlich das mildeste Gesetz, das im Laufe eines Verfahrens gilt, Anwendung findet. Wo es - wie jetzt kurzfristig - überhaupt kein gültiges Gesetz gibt, ist das natürlich das "mildeste", was für alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Fälle gilt.

Dies hat ein erster Richter in Deutschland bereits in seinem Beschluss bestätigt. Ein Mandant der auf Verkehrsrecht spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Mielchen und Collegen wurde freigesprochen. Zitat aus dem Urteil:" Der Betroffene war aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Das dem Betroffenen im Bußgeldbescheid vom 15.08.2006 vorgeworfene Verhalten kann seit dem 11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden." Dazu Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht:" Ich rate allen Betroffenen in laufenden Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung sofort Einstellung oder Freispruch zu fordern. Unsere Mandanten feiern bereits Weihnachten, Ostern und Geburtstag zusammen, schließlich sind allein in unserer Kanzlei Bußgelder in hoher einstelliger Millionenhöhe hinfällig, bundesweit müssten das 500 Millionen oder mehr sein."

Voraussichtlich erst im Oktober wird diese folgenreiche Rechtspanne, die ähnlich bereits einmal vor 21 Jahren passierte, behoben sein.

Quelle: Pressemitteilung Anwaltskanzlei Mielchen und Collegen

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