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Asche auf dem Grundstück: Dieser letzte Wunsch ging nicht in Erfüllung

Archivmeldung vom 30.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Die meisten Menschen sind einverstanden damit, dass ihre sterblichen Überreste eines Tages auf einem Friedhof oder in einem dafür vorgesehenen Friedwald bestattet werden. Aber einige Zeitgenossen möchten auch nach dem Tode gerne auf ihrem eigenen Grundstück bleiben. Das ist in Deutschland normalerweise kaum möglich, denn es gibt hier einen Friedhofszwang.

Deswegen scheiterte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch ein Bürger aus Rheinland-Pfalz mit seinem Wunsch, seine Asche möge auf dem ihm gehörenden Waldgrundstück verstreut werden. Das sei nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht möglich, entgegneten die von ihm angerufenen Verwaltungsrichter. Es stelle keinen Verfassungsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber auf einem Friedhofszwang beharre, zumal es ja inzwischen durchaus eine Lockerung der Bestattungskultur gebe, zum Beispiel die anonyme Beerdigung in Friedwäldern.

(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 7 A 10005/12.OVG)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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