Das Schild "Warnung vor dem Hund" bedeutet keineswegs einen Haftungsausschluss
Archivmeldung vom 19.07.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlViele Hundebesitzer sind der Ansicht, dass das Anbringen eines Schildes, das vor einem Hund warnt, sie vor möglichen Haftungsansprüchen schützt, und zwar gerade dann, wenn jemand unbefugt das Grundstück betritt und dann von dem dort frei herumlaufenden Hund gebissen wird. In diesem Fall trifft genau das Gegenteil zu:
Der Geschädigte ist berechtigt, den Besitzer des Tieres für sämtliche durch den Hund erlittenen Verletzungen zu belangen. Das kann teuer werden. Daher sollte man wissen, dass ein solches Warnschild als Absicherung nicht reicht.
Vielmehr ist es notwendig, das Grundstück so abzuschließen, dass niemand es ohne Ihre Zustimmung betreten kann. Selbst, wenn Ihr Grundstück über ein niedriges Gartentor verfügt, das man auf der Innenseite durch Zurückschieben eines Riegels öffnen kann, sind Sie in der Haftung, wenn der Hund dann den Besucher verletzt.
Als Grund für die Haftung des Hundebesitzers gilt: jeder freilaufende Hund kann eine Gefahr darstellen, vor dem andere Bürger geschützt werden müssen. Dabei ist es völlig unerheblich, inwiefern Ihr Grundstück mit Ihrer Zustimmung oder vollkommen unerlaubt betreten wurde.
Als Hundebesitzer sind Sie sogar dann haftpflichtig, wenn eine Person
Ihr Grundstück völlig unbefugt betritt. Das kann der Fall sein, wenn z.
B. Kinder beim Spiel über Ihren Zaun klettern. Werden diese unbefugten
Eindringlinge dann von Ihrem Hund gebissen, ist es jedoch möglich, den
Anspruch auf Schadenersatz zu kürzen.
Um diesem unkalkulierbaren Risiko zu entgehen, sollte jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für seinen 4-beinigen Freund abschließen, denn Schäden, die durch Hunde verursacht werden, sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Quelle: Pressemitteilung IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH