RBB muss Tierschutzpartei bei mehr als 2 Prozent nennen
Archivmeldung vom 19.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den RBB verpflichtet, die Tierschutzpartei bei der anstehenden Landtagswahl gesondert auszuweisen, wenn die Partei mindestens zwei Prozent der Stimmen erreicht.
Der RBB hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse
kleinerer Parteien mit der verfassungsrechtlich geschützten
Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen
Gestaltungsfreiheit begründet. Doch das überzeugte die Richter schon
2023 nicht, als es in einem anderen Verfahren um die letzte Landtagswahl
ging.
Die Ausweisung des individuellen Wahlergebnisses in der
Fernsehberichterstattung am Wahlabend könne "erhebliche Auswirkungen auf
die öffentliche Wahrnehmung kleinerer Parteien mit Ergebnissen
unterhalb der 5 Prozent-Hürde haben", begründeten die Richter ihr
Urteil. Da der Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit des RBB
zudem gering sei, überwiege hier das legitime Interesse der
Tierschutzpartei. Der Beschluss ist "unanfechtbar", wie es hieß (OVG 3 S
109/24).
Bei der Landtagswahl 2019 kam die Tierschutzpartei in
Brandenburg auf 2,6 Prozent. Wo sie aktuell steht, ist unbekannt. In den
Umfragen läuft sie unter "Sonstige", und die kommen zusammen in
Brandenburg auf etwa vier bis fünf Prozent.
Quelle: dts Nachrichtenagentur