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Juristischer Erfolg für Save.TV gegen RTL am OLG Dresden

Archivmeldung vom 14.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Save.TV Webseite
Save.TV Webseite

Der führende Online-Videorekorder Save.TV hat einen bedeutenden juristischen Sieg gegen den Medienkonzern RTL errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden, dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten (hier RTL Television GmbH) verstößt. Das am 12. Juli 2011 ergangene Urteil (Az. 14 U 801/07) setzt damit dem bislang sechs Jahre andauernden Rechtsstreit in zentralen Punkten ein Ende und schafft weitere Rechtssicherheit für die Kunden und Anbieter von Online-Videorekordern.

Am 22. April 2009 hatte der BGH infolge der Revision von Save.TV das zugunsten von RTL ergangene Urteil des OLG Dresden (Az. I ZR 175/07) aufgehoben und die Sache nach Dresden zur endgültigen Entscheidung zurückverwiesen.

Dort hat ein von Gericht bestellter, unabhängiger Sachverständiger festgestellt, dass bei der Nutzung des Onlinevideorekorders Save.TV durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt werden. Es handelt sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Damit wird nach Ansicht des Gerichts entsprechend der Vorgaben des BGH das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt. Save.TV hat damit nachgewiesen, dass sein Online-Videorekorder unter www.save.tv die Anforderungen des BGH in diesem streitigen Punkt erfüllt. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. 

Mit seiner Entscheidung ebnet das OLG Dresden einer neuen, innovativen Technik den Weg und schafft weitgehende Rechtssicherheit für vergleichbare Internetangebote und deren Kunden. Save.TV bietet seinen Kunden eine komfortable Plattform mit Technik und Speicherplatz für individuelle Aufzeichnungen des Fernsehprogramms. Mit Save.TV ist darüber hinaus werbefreies, auch paralleles Aufzeichnen von gegenwärtig über 43 deutschsprachigen TV-Sendern möglich. Dazu gehören außerdem eine Serienaufnahmefunktion, digitale Programmzeitschrift, persönliches Videoarchiv, Stardatenbank und vieles mehr.

In einem weiteren, ebenfalls zur Entscheidung anhängigen Punkt - dem Recht zur Weitersendung von Fernsehsendungen - besteht nach wie vor Klärungsbedarf. Nach Ansicht von Save.TV hat das Unternehmen die erforderlichen Rechte durch Hinterlegung erworben. Die VG Media, bis Mitte 2010 eine 50%-ige Tochter von RTL, hatte bisher eine Lizenzierung der Weitersendungsrechte gegenüber Save.TV trotz Pflicht zur vertraglichen Einräumung verweigert, weswegen Save.TV inzwischen auch gerichtlich gegen die VG Media und in einem gesonderten Verfahren auch gegen RTL vorgeht. Save.TV prüft aktuell alle darüber hinaus verfügbaren Rechtsmittel, um auch in diesem Punkt schnellstmöglich eine endgültige Entscheidung zu erwirken.

"Save.TV verletzt nicht die Vervielfältigungsrechte von RTL. Wir freuen uns, dass das OLG Dresden diesen zentralen Punkt bestätigt hat. Es ist überfällig, dass diese unnötig langwierige Auseinandersetzung beendet wird, die dem Standort Deutschland hinsichtlich der Weiterentwicklung einer neuen Technologie erheblichen Schaden zugefügt hat. So sind wir auch sehr zuversichtlich, dass unsere von renommierten Rechtsexperten geteilte Position hinsichtlich der Weitersendungsrechte beim nächsten Schritt bestätigt wird", sagt Thomas Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV Ltd. "Nötigenfalls werden wir jedoch auch die vermutlich erforderlichen drei weiteren Jahre kämpfen, bis die Weitersendungsfrage final vor dem BGH geklärt ist. Damit würde der Rechtsstreit um das Angebot eines Cloud-Videorekorders, der exakt die gleiche Funktionalität wie ein handelsüblicher Festplattenrekorder anbietet, insgesamt acht Jahre dauern. Da muss sich jetzt die Politik fragen lassen, wie der Innovationsstandort Deutschland unter solchen Voraussetzung die aktuell schon enormen Defizite ausgleichen soll, die zu Ländern wie den USA bestehen, von wo aus Unternehmen wie Google, Facebook, Twitter, Ebay und Amazon die Zukunftsbranche Internet dominieren. Dennoch ist für Save.TV als innovatives junges Unternehmen der juristische Erfolg gegen RTL ein wichtiger Meilenstein und gleichzeitig Startschuss für weitere Entwicklungen. Unsere Kunden sind die eigentlichen Gewinner."

Quelle: Save.TV Ltd. (ots)

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