BGH untersagt Internethändlern Weiterverkauf von Eintrittskarten
Archivmeldung vom 13.09.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern, am 11.09.2008, in dem Verfahren gegen die damaligen Inhaber der Internetfirma bundesligakarten.de nach der mündlichen Verhandlung den Tickethändlern untersagt, im Internet Eintrittskarten, die sie zuvor beim HSV oder dessen Vorverkaufsstellen erworben haben, zu verkaufen oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben.
Des Weiteren wurde den Tickethändlern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft angedroht, sollten sie gegen dieses Verbot verstoßen.
Die Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor, dennoch sieht sich der HSV in seiner Auffassung bestätigt, dass der Handel mit Karten, die zuvor unter Täuschung über die Weiterverkaufsabsicht beim HSV erworben wurden, einen Rechtsbruch darstellt. Insbesondere werden die Regelungen in den AGB, die den kommerziellen Handel mit den Eintrittskarten verbieten, vom BGH offensichtlich anerkannt.
Zwar geht der BGH - im Gegensatz zum Landgericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht, die dem HSV vollumfänglich Recht gegeben hatten - für den damaligen Vorgang davon aus, dass der Weiterverkauf von Karten, die zuvor von Privatpersonen erworben wurden, nicht wettbewerbswidrig war. Jedoch stellt dies keinen Freibrief für die Tickethändler dar. Denn - neben dem Verbot in den AGB - wird beim HSV mittlerweile im Rahmen eines eindeutigen Hinweises auf den Eintrittskarten klargestellt, dass die Karte bei einem Verkauf über nicht autorisierte Tickethändler oder Internetbörsen ihre Gültigkeit verliert. Dies konnte der BGH in seiner Entscheidung nicht berücksichtigen, weil die dem damaligen Weiterverkauf zugrunde liegenden Eintrittskarten diesen Ticketaufdruck noch nicht hatten.
Nach Auffassung des HSV handeln nicht autorisierte Tickethändler, die derzeit Tickets über das Internet vertreiben, daher unabhängig davon rechtswidrig, woher sie die Eintrittskarten erhalten haben. Dies schließt auch Internetauktionshäuser oder Ticketbörsen ein, über deren Plattform Karten zu deutlich überhöhten Preisen gehandelt werden. Denn die Käufer werden von den Verkäufern und den Betreibern der Internetseiten über die AGB und den Ticketaufdruck sowie das Risiko, eine wertlose Karte in den Händen zu halten, nicht informiert. Dies zeigt einmal mehr, dass bei diesen Betreibern ausschließlich eigene kommerzielle Interessen und nicht die Interessen der Fans im Vordergrund stehen.
Klarzustellen ist in diesem Zusammenhang auch die Behauptung der Betreiber von Ticketbörsen, dass ihr Geschäftsmodell keine Risiken für die Verkäufer und die Käufer der über die Plattformen gehandelten Tickets beinhalte. Denn derjenige, der eine Karte beim HSV erwirbt und sie über eine Ticketbörse weiterveräußert, verstößt gegen die AGB und setzt sich dem Risiko einer hohen Vertragsstrafe aus. Denn der BGH hat in dem Verfahren gegen bundesligakarten.de klargestellt, dass keine Bedenken gegen die AGB bestehen. Der Käufer wiederum setzt sich dem Risiko aus, dass die Karte gesperrt wird.
Der HSV, der in dem Verfahren von der Kanzlei Lehmann Rechtsanwälte, Hamburg, vertreten wurde, betrachtet das Urteil des BGH als einen weiteren Schritt im Kampf gegen den rechtswidrigen Handel mit Eintrittskarten, welcher letztlich zu Lasten der Fans geht, die sich die über die Schwarzhändler verkauften Eintrittskarten nicht leisten können.
Privater Ticketweiterverkauf kann nicht verboten werden
Statement von viagogo zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH):
Daniel Nathrath, Country Manager viagogo für Deutschland, Österreich und Schweiz, sagt: "Der Hamburger Sportverein hat eine empfindliche juristische Niederlage erlitten. viagogo ist angetreten, um den Fans eine sichere Plattform für den Weiterverkauf von Tickets zu garantieren und sie vor unseriösen Anbietern zu schützen. Wir haben immer betont, dass es vollkommen legal ist, ein Ticket, das eine Privatperson rechtmäßig erworben hat, auch weiterzuverkaufen. Dies kann auch nicht durch die AGB eines Vereins rechtswidrig gemacht werden. Dass der BGH zu dem gleichen Urteil kommt und damit die Rechte der Fans stärkt, freut uns. Wichtig ist auch, dass der BGH klargestellt hat, dass es nicht Aufgabe eines Dritten ist, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zu sorgen, die der HSV mit den Käufern von Eintrittskarten schließt. Somit wurde viagogos Rechtsposition als Betreiber einer sicheren Plattform für Fans vom BGH erheblich gestärkt."
Seatwave begrüßt BGH-Entscheidung zum Tickethandel
Seatwave, Europas größter Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz, begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11. September, das den privaten Weiterverkauf von Fußball-Tickets gestattet. Der BGH hat in der Sache Hamburger Sportverein gegen bundesligakarten.de (Aktenzeichen I ZR 74/06) entschieden, dass Ticketmarktplätzen nicht der Handel mit Eintrittskarten verboten werden kann, die sie von Privatpersonen erworben haben. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Fans, die ihre Tickets über Marktplätze im Internet weiterverkaufen.
"Das wegweisende Urteil des BGH stärkt unsere Rechtsposition und deckt sich mit unserer Einstellung zum Ticketmarkt", sagt Karl Krainer, Deutschland-Chef von Seatwave. "Wir sind seit jeher der Auffassung, dass Fans Tickets weiterverkaufen dürfen, die sie rechtmäßig erwoben haben. Die AGBs von Veranstaltern dürfen dieses Recht nicht einschränken. Gestärkt wird der Tickethandel von privat an privat auch durch die Feststellung des BGH, dass es nicht die Aufgabe von Ticketmarktplätzen ist, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zwischen Veranstaltern und Ticketkäufern zu sorgen."
Der Streit um den Wiederverkauf von Fußball-Tickets macht deutlich, dass viele Veranstalter noch nicht verstanden haben, was Ticketmarktplätze sind. Seatwave selbst verkauft keine Tickets, sondern bietet als Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz eine Plattform, auf der Fans Tickets kaufen und verkaufen können. Wie viel Fans für ein Ticket zahlen, bestimmen sie bei Seatwave selbst. Der Ticketmarktplatz unterstützt sie dabei durch eine sichere und transparente Plattform und schützt Käufer und Verkäufer durch weitreichende Garantien.
Quelle: HSV Hamburger Sport-Verein e.V. / viagogo / Seatwave Deutschland GmbH