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Das ist neu in 2022: Führerschein-Umtausch und wichtige Änderungen rund ums Auto

Archivmeldung vom 15.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich. Eine davon verlangt schon jetzt zügiges Handeln: Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 in fälschungssichere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden.

Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben. Da es bei der Beantragung coronabedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Betroffene sollten sich möglichst bald um einen Termin kümmern.

Zum 1. Januar 2022 wird der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxyd durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Damit dürften die Preise für Benzin und Diesel zum Jahreswechsel um rund 1,5 Cent je Liter steigen.

Bei der Förderung von Elektroautos wird die Innovationsprämie (Verdopplung des Umweltbonus) bis Ende 2022 unverändert fortgeführt. Plug-in-Hybride werden 2022 gefördert (max. 6750 Euro), wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern vorweisen. Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Per einfacher, digitaler Registrierung werden die CO2-Einsparungen durch das Elektroauto zertifiziert und über einen Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterverkauft.

"Maskenpflicht" für Verbandskasten: Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest.

Vorteil für Verbraucher beim Autokauf: Ab dem 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate. Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war.

Mehr Sicherheit: Ab dem Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neuwagen mit diesen Systemen ausgestattet sein.

Quelle: ADAC (ots)

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