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Streitfall Pflegestufe

Archivmeldung vom 18.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Wie viel Hilfe braucht ein kranker Angehöriger wirklich, was kann er noch selbst, was gar nicht mehr? Das muss der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in jedem neuen Fall einschätzen und kommt dazu ins Haus.

Von der Pflegestufe (von I bis III) hängt viel ab: Wie viel Geld zur Verfügung steht, was an einen Pflegedienst vergeben werden kann, was die Familie selbst leisten muss. Nicht selten sind Pflegebedürftiger und Angehörige mit der Einstufung nicht einverstanden. Dann sollten sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, rät das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Sozialverbände und Verbraucherzentralen helfen dabei. Der MDK kommt dann ein weiteres Mal - aber mit einem anderen Gutachter. In etwa 40 Prozent der Widerspruchsfälle korrigiert die Pflegekasse die Einstufung.

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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