Bayerisches ObLG: Gleichsetzung von Grünen und Nazis strafbar
Archivmeldung vom 14.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kulmbach bezüglich eines Hetzpostings gegen die Grünen in einem Beschluss von September zurückgewiesen. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf beide Entscheide.
Das Amtsgericht hatte demnach einen 62-Jährigen wegen Volksverhetzung zu
einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, der auf
seiner Facebook-Seite eine Grafik verbreitet hatte, auf der es heißt:
"Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich - Sein
Holocaust ist der Mord am eigenen Volk".
In der vom Obersten
Landesgericht unangefochtenen Urteilsbegründung des Kulmbacher
Amtsgerichts heißt es: Da das Bild suggeriere, es erfolge durch die
Grünen eine NS-Unrechtsherrschaft, werde damit "die Bevölkerung
aggressiv emotionalisiert und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf
gegen die Partei geweckt".
Ein solches Unrecht würde "dazu
motivieren und auch legitimieren, gegen den Verursacher der Verbrechen
vorzugehen", heißt es weiter. "Der Bürger könnte sich dabei legitimiert
sehen, gegebenenfalls auch gewaltsam gegen die Partei und ihre
Mitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen,
die ebenfalls die Politik der Partei ablehnen, eine Argumentation an die
Hand gegeben werden, sich als legitime 'Widerstandskämpfer' gegen einen
vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch
auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt werden. Hierbei soll
eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden."
Das
Gericht bezieht sich auch auf "verschiedene aggressive Aktionen gegen
Vertreter der Partei Bündnis 90/Die Grünen", die "in jüngster
Vergangenheit" zu beobachten gewesen seien. "In einer derart
angespannten Stimmungslage ist die Rechtfertigung, einen vermeintlich
erneuten Holocaust verhindern zu müssen, geeignet als 'geistige
Brandbeschleunigung' zu wirken und so die Gefahr gewaltsamer
Ausschreitungen zu erhöhen, sodass eine Geeignetheit zur
Friedensgefährdung besteht", heißt es im Urteil.
Der
Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt
Andreas Franck, sagte der "Welt am Sonntag" dazu: "Die Entscheidungen
dienen auch dem Schutz von Politikern. Der Post des Angeklagten liefert
eine moralische Rechtfertigung für all jene, die sich politischen
Entscheidungen notfalls mit Gewalt entgegenstellen wollen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur