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Bisher keine vorgeschriebenen Grenzwerte für Formaldehyd bei Elektrogeräten

Archivmeldung vom 20.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Jedes Jahr werden in Deutschland über zweieinhalb Millionen Toaster verkauft. Darunter befinden sich auch Geräte, die Brände verursachen können. Wenn etwa eine Toastscheibe im Gerät verkantet, kann das Brot in Flammen aufgehen und das Feuer auf das Plastikgehäuse übergreifen. So geschehen vor einiger Zeit bei einem Produkttest von TÜV Rheinland.

"Das entsprechende Toaster-Modell ist inzwischen vom Markt genommen worden", sagt TÜV Rheinland-Experte Peter Krakau. Er prüft Haushaltsgeräte auf ihre Sicherheit und vergibt das TÜV Rheinland-GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Sein Tipp: "Um einen solchen Vorfall zu verhindern, ist eine automatische Stopp-Funktion hilfreich. Diese unterbricht den Toastvorgang, auch wenn das Toastbrot den Auswurf blockiert."

Gefährlich sind auch Toaster, deren Gehäuse sich bei normalem Betrieb stark erhitzen: hier verbrennt man sich schnell die Finger. Verbraucher sollten beim Kauf also auf ein wärmeisoliertes Gehäuse achten. Manche Geräte - insbesondere Billigprodukte - bergen Stromschlaggefahr, weil der Hersteller an der Qualitätssicherung bei der Fertigung spart und eventuell minderwertige Komponenten einsetzt. Deshalb untersuchen TÜV Rheinland-Experten bevor sie ein Siegel vergeben das komplette Gerät.

Manche Toaster geben im Betrieb gesundheitsschädliches Formaldehyd ab - allerdings nicht in das Toastbrot, sondern in die Luft. Bisher existiert kein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert für den Formaldehyd-Ausstoß von Elektro-Geräten. Orientiert man sich an der für Möbel festgelegten Obergrenze, überschreiten manche Toaster diesen Wert deutlich. "Dass ein neues Toast-Gerät verstärkt Formaldehyd ausstößt, liegt an dem Material um das die Heizdrähte gewickelt sind", sagt TÜV Rheinland-Experte Peter Krakau. "Dies sollte jedoch nach wenigen Betriebsspielen nicht mehr messbar sein". Auch die Robustheit der beweglichen mechanischen Teile testen die Prüfer von TÜV Rheinland. Nur wenn sie nach 3.000-maligem Betrieb noch einwandfrei funktionieren, erhält das Gerät das TÜV Rheinland-Prüfsiegel. Hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit empfiehlt TÜV Rheinland-Experte Peter Krakau auf eine ausführliche und verständliche Bedienungsanleitung sowie sinnvolle Angaben auf dem Gerät selbst zu achten.

Quelle: Pressemitteilung TÜV Rheinland


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