Elektronische Gesundheitskarte: Ohne Foto droht Verlust des Krankenversicherungsschutzes
Archivmeldung vom 18.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer seiner Krankenkasse künftig kein Foto von sich zur Verfügung stellt, dem droht der Verlust seines Krankenversicherungsschutzes.
Dies geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums an die FDP-Fraktion hervor. In dem Schreiben, das der "Rheinischen Post" vorliegt, heißt es: Die elektronische Gesundheitskarte könne "in der Regel nicht ausgestellt werden, wenn ein notwendiges Lichtbild nicht vorgelegt wird." Das Ministerium verweist zugleich auf die Pflicht jedes Versicherten "bei Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen dem behandelnden Arzt vor Beginn der Behandlung seine Krankenversichertenkarte zum Nachweis des Bestehens des Versicherungsverhältnisses vorzulegen". Der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr kritisierte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 1. Oktober: "Das Gesundheitsministerium will gegen Bedenken von Ärzten und Patientenvertretern dieses Projekt durchpeitschen."
Quelle: Rheinische Post