EuGH: Geschlechtsangabe für Erwerb von Fahrschein nicht nötig
Die Angabe der Geschlechtsidentität einer Person ist in der EU für den Online-Erwerb von Fahrscheinen nicht erforderlich. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Einer Klage des französischen Verbands Mousse wurde damit stattgegeben.
Der Verband hatte gegen die Vorgehensweise des französischen
Eisenbahnunternehmens SNCF Connect geklagt, welches seine Kunden beim
Online-Erwerb von Fahrscheinen systematisch dazu verpflichtete, die
Anrede ("Herr" oder "Frau") anzugeben. Mousse beanstandete bei der
französischen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (CNIL),
dass diese Vorgehensweise insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der
Datenminimierung keine für den Erwerb eines Fahrscheins erforderliche
Angabe sein dürfte. Nachdem dieser von der Behörde zunächst
zurückgewiesen wurde, schloss sich nun der EuGH der Sicht des Verbandes
an und gab dieser statt.
Begründet wurde die Entscheidung damit,
dass die nach dem Grundsatz der Datenminimierung erhobenen Daten dem
Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der
Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen. Außerdem könne sich
das Unternehmen dazu entscheiden, mit allgemeinen und inklusiven
Höflichkeitsformeln mit seinen Kunden zu kommunizieren.
Quelle: dts Nachrichtenagentur