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BGH: Wohnmobil-Besitzer haben Anspruch auf Schadensersatz

Archivmeldung vom 27.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben sich aktuell verbraucherfreundlich im Zusammenhang mit dem Wohnmobil-Abgasskandal positioniert. Demnach haben auch Wohnmobil-Besitzer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. "Die BGH-Richter haben heute ein extrem positives Signal an über 100.000 betroffene Wohnmobil-Besitzer in Deutschland gesendet.

Dies geschieht zu einem wichtigen Zeitpunkt, denn Entschädigungsansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal könnten bereits am 01. Januar 2024 verjähren. Fiat muss nun mit einer Klagewelle rechnen", kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Goldensteins gleichnamige Kanzlei vertritt mehr als 65.000 Mandanten im Abgasskandal und ist in der Sache für das erste Urteil am Bundesgerichtshof verantwortlich.

Verbraucheranwalt warnt vor möglicher Verjährung

"Die heutigen Aussagen der BGH-Richter werden möglicherweise Zehntausende Wohnmobil-Besitzer dazu motivieren, bestehende Rechtsansprüche im Abgasskandal kurzfristig prüfen und durchsetzen zu lassen. Bereits in den vergangenen drei Wochen vor der heutigen Verhandlung haben sich allein bei unserer Kanzlei über 1000 Wohnmobil-Besitzer gemeldet, um mögliche Klagen zu prüfen. Wir gehen davon aus, dass das Interesse an Klagen im Wohnmobil-Abgasskandal nun noch einmal enorm ansteigt. Um eine mögliche Verjährung der eigenen Rechtsansprüche zu vermeiden, ist nämlich Eile geboten.

Das liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Jahr 2020 im Rahmen einer Pressemitteilung ziemlich eindeutig über den Wohnmobil-Abgasskandal informierte und zivilrechtliche Ansprüche nach der Kenntnisnahme eines Schadens innerhalb von drei Jahren zum Jahresende verjähren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher spätestens am 31.12.2023 eine Klage in der Sache einreichen, um keine Verjährung der eigenen Ansprüche zu riskieren", mahnt Goldenstein und ergänzt:

Trendwende im Wohnmobil-Abgasskandal zeichnet sich bereits seit Sommer 2023 ab

"Nachdem bereits im Juni am BGH verkündet wurde, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den jeweiligen Fahrzeughersteller bestehen, zeichnete sich auch in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Wohnmobil-Abgasskandals eine Trendwende ab. So haben zuletzt bereits immer mehr Land- und Oberlandesgerichte Wohnmobil-Besitzern Schadensersatzansprüche in der Sache zugesprochen. Die heutige Entscheidung sollte betroffene Fahrzeughalter nun einmal mehr positiv stimmen und lässt sich zudem auch auf normale PKW-Modelle von Fiat wie den Doblò oder den 500X übertragen.

Dass der Fiat-Abgasskandal hierzulande vor allem Wohnmobile betrifft, liegt vordergründig daran, dass der Fiat Ducato bei etwa zwei Dritteln aller Wohnmobile und im Prinzip von allen namhaften Wohnmobilherstellern als Basismodell verwendet wird und Diesel-Motoren bei Wohnmobilen besonders gefragt sind.

Obwohl die betroffenen Wohnmobile bis heute nicht amtlich zurückgerufen wurden, haben unabhängige Abgastests längst ergeben, dass fast alle Wohnmobile mit Fiat Ducato-Basis, die in den Jahren 2014 bis 2020 zugelassen wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Wer ein solches Fahrzeug besitzt, sollte sich daher schnellstmöglich bezüglich möglicher Entschädigungsansprüche informieren. Wegen des Abgasskandals drohen nämlich Wertverluste und Folgeschäden. Im schlimmsten Fall ist sogar eine Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge möglich."

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens

In dem BGH-Verfahren ging es um ein Wohnmobil der Marke Sunlight, das auf Basis eines Fiat Ducato gebaut und unter der Umweltnorm Euro 6 zugelassen wurde. Der Kläger hatte das Diesel-Fahrzeug im April 2018 für 52.300 Euro gekauft und weitere 5.483,03 Euro für die Finanzierung des Fahrzeugs aufgewendet.

Im Sommer 2020 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat eine Pressemitteilung, in der die Frankfurter Ermittler über illegale Abschalteinrichtungen in mehr als 200.000 Fiat-Fahrzeugen in Deutschland berichteten. Dass es sich bei einer Vielzahl der illegal manipulierten Fiat-Fahrzeuge um Wohnmobile handelt, liegt daran, dass der Fiat Ducato bei etwa zwei Dritteln aller Wohnmobile als Basismodell genutzt wird.

Als der Kläger erfuhr, dass auch die Abgasreinigung seines Wohnmobils illegal manipuliert wurde, ging er juristisch gegen Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis vor und forderte Schadensersatz. Mit dieser Klage scheiterte der Mann im Jahr 2022 am Landgericht (LG) Bayreuth und dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Die BGH-Richter ließen nun durchblicken, dass die Entscheidungen in den Vorinstanzen wohl nicht korrekt waren und verwiesen das Verfahren daher an das zuständige Oberlandesgericht zurück. Dort kann der Kläger Differenzschadensersatzansprüche in Höhe von 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises geltend machen.

Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Fahrzeughalter

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Basisfahrzeug-Hersteller - also Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis - vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen wussten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

Quelle: Goldenstein Rechtsanwälte (ots)

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