Umweltverbände siegen vor Gericht: Braunkohletagebau Jänschwalde muss gestoppt werden
Archivmeldung vom 18.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die GRÜNE LIGA haben vor Gericht den Stopp des Braunkohletagebaus Jänschwalde durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab den Umweltverbänden heute Recht und setzte den Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau außer Vollzug. Grund ist, dass der Tagebau-Konzern LEAG dort seit Jahren drastisch mehr Grundwasser abpumpt, als es die wasserrechtliche Erlaubnis gestattet.
Inzwischen geht es um ein Vielfaches der erlaubten Jahresmenge. Das Gericht räumt der LEAG einen Zeitpuffer von knapp zwei Monaten bis zum 14. Mai 2022 ein, um die für einen Tagebaustopp erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Ab dem 15. Mai müssen die Bagger dann stillstehen.
"Uns geht es in diesem Verfahren um den Schutz der umliegenden Flora-Fauna-Habitat Gebiete, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug durch den Tagebaubetrieb leiden. Dass hier jahrelang illegal enorme Mengen abgepumpt wurden, ist ein Skandal und es ist unbegreiflich, dass erst ein Gericht eingreifen muss, damit geltendes Recht eingehalten wird. Nun instrumentalisiert der Betreiber auch noch den Krieg in der Ukraine und behauptet, man müsse den Tagebau für die Energiesicherheit weiter betreiben. Das ist falsch. Die Kraftwerke können natürlich aus anderen Quellen versorgt und betrieben werden. Es ist unverantwortlich, Menschen damit ungerechtfertigt Angst zu machen, nur weil man weiter baggern und dazu illegal Wasser abpumpen möchte", sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Tagebau Jänschwalde zu transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren zurückzukehren. Die Folgelandschaft des Tagebaus muss in jedem Fall neu geplant werden, da selbst die LEAG von den bisher genehmigten Planungen abweichen will. Doch die Verfahren dazu wurden jahrelang verschleppt und Möglichkeiten zur Verkleinerung des Tagebaus ignoriert. Das rächt sich jetzt für das Unternehmen", sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
"Das Verwaltungsgericht Cottbus hat unseren Vortrag vollumfänglich bestätigt: Die Zulassung des Betriebsplanes für den Tagebau Jänschwalde verstößt eklatant gegen die geltende wasserrechtliche Erlaubnis und kann damit keinen Bestand haben", fasst Rechtsanwältin Cornelia Nicklas zusammen, Leiterin Recht bei der DUH.
Ziel aller weiteren Schritte muss es nun sein, dass der Tagebau auf den letzten Metern nur noch den geringstmöglichen Schaden an den umliegenden Schutzgebieten und dem Wasserhaushalt anrichtet, fordern die Umweltverbände. Dazu müsse endlich das nach wie vor fehlende und längst überfällige Rekultivierungskonzept unverzüglich vorgelegt und an diesem Ziel ausgerichtet werden. Mit der Gerichtsentscheidung ist nun klargestellt, dass vorher keine unumkehrbaren Tatsachen mehr geschaffen werden dürfen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Beschwerden an das Oberverwaltungsgericht sind möglich.
Hintergrund:
Grundlage für die wasserrechtliche Genehmigung im Jahr 1996 war ein damals geplantes Ende des Tagebaus 2019. Deshalb ist die Genehmigung bis 2022 befristet und sieht seit 2018 deutlich sinkende Wasserentnahmemengen vor. So gestattet die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Millionen Kubikmetern. Tatsächlich hat die LEAG jedoch 114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt, also fast das Dreifache. Insgesamt hat der Konzern in Jänschwalde seit 2017 inzwischen mehr als 240 Millionen Kubikmeter mehr Grundwasser entnommen als erlaubt.
Die LEAG hat zwischenzeitlich zwar die Kohleförderung verlängert, aber bis heute keine Erhöhung der Wasserentnahme beantragt. Ab einer Entnahme von 10 Millionen Kubikmetern pro Jahr gilt die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung, was hier offenbar umgangen wurde.
Im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde befinden sich zahlreiche Seen und Feuchtgebiete, die zunehmend von der Grundwasserabsenkung des Tagebaus beeinflusst werden. Dabei gehen LEAG und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in ihrer FFH-Verträglichkeitsprüfung davon aus, dass die Kohleförderung zwar im Jahr 2023 ausläuft, der maximale Grundwasserentzug aus mehreren umliegenden Schutzgebieten aber erst 2034 eintreten werde. Für das Vorhaben der LEAG, noch bis 2044 weiter Grundwasser abzupumpen, existiert bislang keine nachvollziehbare Begründung. Ein Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis sei in Vorbereitung, es fand aber bisher kein Beteiligungsverfahren statt.
DUH und GRÜNE LIGA waren bereits im Jahr 2019 erfolgreich gegen den damaligen Hauptbetriebsplan des Tagebaus vorgegangen, weil die Verträglichkeit mit den umliegenden Europäischen Schutzgebieten nicht geprüft worden war. Die Bergbehörde musste die damalige Zulassung zurücknehmen.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)