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VW-Abgasskandal: Meilenstein in der juristischen Aufbereitung erreicht

Archivmeldung vom 10.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der am Montag veröffentlichte Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 (Aktenzeichen 5 OH 62/16) ist ein Meilenstein in der juristischen Aufbereitung des Skandals. Rechtsanwalt Martin Wolters, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, beleuchtet die weitreichende Bedeutung für das folgende Klageverfahren.

Der Beschluss legt die so genannten Feststellungsziele in dem Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Volkswagen AG fest, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Wolters von mzs Rechtsanwälte den Beschluss: "Das Gericht hat auf Grundlage der eingereichten Klagen mit Musterfeststellungsanträgen, darunter über 30 von mzs Rechtsanwälte, die aufzuklärenden Tatsachen systematisiert und strukturiert.

Der Beschluss bildet die Richtschnur für die nun vom Oberlandesgericht Braunschweig vorzunehmende Sachverhaltserforschung." Geklärt werden muss, ab wann eine Insidertatsache vorlag und wann sie bekannt gemacht werden musste. Auch geht es um grundsätzliche Fragen zur Schadenshöhe. Als frühestes für das Verfahren relevante Ereignis wird im Vorlagebeschluss die möglicherweise schon im Jahre 2005 getroffene Entscheidung genannt, Abschalteinrichtungen (sog. Defeat Devices) bei den Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 zu implementieren.

Musterverfahren bringt Klarheit

"Die Ergebnisse des Musterverfahrens werden allen Anlegern zu Gute kommen, die sich an dem Verfahren beteiligen", erläutert Wolters und ergänzt: "Für Anleger, die das Risiko einer eigenen Klage scheuen, aber dennoch eine Verjährungshemmung erreichen möchten, bietet das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) die kostengünstigere Möglichkeit einer Anspruchsanmeldung." Das Oberlandesgericht wird nun einen Musterkläger auswählen und im Klageregister bekannt machen. Sobald dies erfolgt ist, können Ansprüche angemeldet werden.

Wer Aktien von Volkswagen oder darauf bezogene Derivate vor dem 22. September 2015 erworben hat, sollte sich bei einem Fachanwalt über geeignete Rechtsverfolgungsmaßnahmen informieren.

Quelle: mzs Rechtsanwälte (ots)

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