Wohneigentum ohne Trauschein: Worauf Paare achten sollten
Archivmeldung vom 06.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie gemeinsamen eigenen vier Wände sind der Traum vieler Verliebten. Kaufen sich Paare ohne Trauschein Wohneigentum, sollten die Besitzverhältnisse klar geregelt sein.
Wer welchen Anteil vom Kaufpreis der Immobilie zahlt und wie die
Absicherung der Ansprüche gegeneinander geregelt wird, muss vor dem
Vertragsabschluss geklärt werden. Eine sehr einfache Art der
Sicherung ist die Eintragung beider Partner als Miteigentümer in das
Grundbuch. Als Grundbuchämter fungieren die jeweiligen Amtsgerichte.
Der Eintrag ist auch dann ratsam, wenn die Partner mit ungleichen
Anteilen am Kauf beteiligt sind. Zahlt einer nur ein Fünftel des
Kaufpreises, kann er auch nur zu einem Fünftel als Eigentümer ins
Grundbuch eingetragen werden. Im Falle einer Trennung können die
Partner dann ihren eingezahlten Anteil zurückverlangen. Beim
gemeinsamen Erwerb bietet sich darüber hinaus auch ein GbR-Vertrag
an. In diesem Vertrag können mit Hilfe des Notars alle Modalitäten zu
Trennung, Todesfall oder späterer Heirat eindeutig geregelt werden.
Tipp: Vorsicht, Steuerfalle! Kauft ein Partner die Immobilie alleine, trägt jedoch den anderen alleine ins Grundbuch ein, verschenkt er damit die Immobilie quasi, Schenkungsteuer fällt an. Und die ist für unverheiratete Paare hoch: Bei gegenseitigen Schenkungen haben sie lediglich einen persönlichen Freibetrag von 5.200 Euro, während der persönliche Freibetrag von Verheirateten 307.000 Euro beträgt.
Quelle: Pressemitteilung Verband der PSD Banken e.V.