Sonnenschutz: Kein Geld von der Kasse
Archivmeldung vom 11.07.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn einem Urteil heißt es dazu, auch empfindliche Menschen haben keinen Anspruch Sonnenschutzmittel.
Für vorbeugenden Sonnenschutz müssen
Krankenkassen nicht aufkommen, berichtet das Gesundheitsmagazin
„Apotheken Umschau“. Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass
eine Kostenübernahme selbst dann nicht gewährt werden müsse, wenn ein
Patient überempfindlich auf ultraviolette Strahlen reagiert. (AZ S 44
KR 6/04)
Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau