Werkvertragsgesetz: Weiterhin keine Rechtssicherheit für Freiberufler und Auftraggeber
Archivmeldung vom 17.08.2016
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Freigeschaltet durch André OttSeit dem 1. Juni ist der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen im Kabinett beschlossen - spätestens zur Jahresmitte 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Welche Auswirkungen das auf Freiberufler und Auftraggeber haben wird, ist unklar.
Nachdem die erste von Arbeitsministerin Andrea Nahles präsentierte Gesetzesvorlage im Februar diesen Jahres überarbeitet und in einigen Punkten abgeschwächt wurde, konnten Betroffene erst einmal aufatmen: Ein geplanter Negativkriterienkatalog, der etwa die Zusammenarbeit mit festen oder freien Mitarbeitern des Auftraggebers oder die in der Arbeitswirklichkeit oft notwendige Nutzung von Arbeitsmaterialien des Auftraggebers als Merkmale für Scheinselbstständigkeit identifizierte, wurde aufgehoben.
Wie Andreas Lutz, Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen (VGSD), feststellt, wären solche "praxisfernen Festlegungen ein schwerer Schlag gegen die Arbeitsteilung und somit auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland gewesen". Freiberufler wurden damit unter den Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit gestellt.
Unsicherheiten gefährden neue Projekte
Auch wenn der ursprünglich geplante Kriterienkatalog zurückgezogen wurde, hat sich die Rechtslage für Freiberufler und Auftraggeber Lutz zufolge kaum geändert. Vielmehr herrschen Unklarheiten, die die Auftragslage vieler Freelancer bedrohen. Damit beide Parteien auf der sicheren Seite sind, sollte das Arbeitsverhältnis vertraglich so festgelegt sein, dass möglichst viele Punkte die Selbstständigkeit unterstreichen.
Dem Freiberufler ist zu raten, dass er auf zeitliche und räumliche Selbstbestimmung achtet. Die vertraglich festgehaltenen Abmachungen sollten im Alltag allerdings auch gelebt werden. Von sogenannten freiwilligen Statusfeststellungen durch die Deutsche Rentenversicherung rät der VGSD ab.
Freelance.de, größte deutschsprachige Online-Akquiseplattform für Freiberufler, vertritt ebenfalls die Position des VGSD und fordert mehr Unterstützung und Rechtssicherheit für Selbstständige. Auf dem zugehörigen Blog (freelance.de/blog/) können sich Nutzer und Interessenten über Scheinselbstständigkeit und andere relevante Themen rund um die Freiberuflichkeit informieren und austauschen.
Weitere Informationen finden Sie im Netz unter freelance.de
Quelle: Freelance (ots)