Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Fahrrad, Schuhschrank, Kinderwagen: Was darf im Treppenhaus stehen?

Fahrrad, Schuhschrank, Kinderwagen: Was darf im Treppenhaus stehen?

Archivmeldung vom 22.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Max Müller  / pixelio.de
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de

Im Treppenhaus stehen Kinderwagen, Schuhschrank und Wasserkisten. Aber ist das in einem Mehrfamilienhaus erlaubt? "Das Treppenhaus muss als Zugang zur eigenen Wohnung und Fluchtweg nutzbar bleiben, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht", sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. "Aber auch die Art der Gegenstände spielt eine Rolle." Zulässig ist nur, was die Sicherheit nicht gefährdet. Ist es im Treppenhaus zu eng, müssen junge Eltern unter Umständen abends sogar den Kinderwagen wegstellen.

Mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte leben in einem Mehrfamilienhaus - und viele nutzen das gemeinsame Treppenhaus als Erweiterung der Wohnfläche. Normalerweise ist in Mietvertrag oder Hausordnung geregelt, was dort stehen darf und was nicht. "Das Treppenhaus liegt außerhalb der vermieteten Wohnräume. Wie dieser Bereich genutzt werden darf, ist Sache des Vermieters", so R+V-Experte Reinicke.

Enthält der Mietvertrag keine Regelungen zu diesem Thema, dürfen Gegenstände auch nicht dauerhaft abgestellt werden - der Vermieter muss es ausdrücklich erlauben.

Bei Gehhilfen, Rollstühle oder Kinderwagen liegt der Fall anders: Sie dürfen im Treppenhaus geparkt werden - wenn kein anderer, leicht zugänglicher Raum bereit steht. Zudem dürfen die Nachbarn nicht stark eingeschränkt werden. "Bei einem sehr engen Flur kann der Vermieter entweder einen anderen Abstellplatz anbieten oder verlangen, dass das Gefährt aus Sicherheitsgründen abends in Wohnung oder Keller gebracht wird", erklärt Reinicke. Das muss jedoch für den Mieter zumutbar sein.

Diese Sonderregelung gilt nicht für Fahrräder. Sie haben nicht direkt mit dem Gebrauch der Mietwohnung zu tun. Deshalb ist es normalerweise zumutbar, sie im Keller oder im Hof abzustellen. Tipp des R+V-Infocenters: Sich mit den Nachbarn und dem Vermieter im Vorfeld verständigen, damit es erst gar nicht zu Streitigkeiten kommt.

Quelle: R+V-Infocenter (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte surat in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige