BGH: Wer Betrügern sein Bank-Konto leiht, muss Opfern Schadensersatz zahlen
Archivmeldung vom 27.12.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHeutzutage kommen lukrative Jobangebote ganz überraschen über Nacht- oder? Das scheint der ein oder andere Internetnutzer zu denken, denn wie sonst ist es zu erklären, dass die Betrugsmasche des Finanzagenten immer noch funktioniert.
Finanzagent bedeutet, dass jemand sein Girokonto zur Verfügung stellt, nur weil es für den angeblich gut bezahlten Job Voraussetzung ist.
Über das so ausgeliehene Bank-Konto werden dann Geschäfte abgewickelt die auf Warenbetrug basieren:
Ein Unbekannter stellt dann sogenannte Fakeshops online, in denen Waren zu angeblichen Schnäppchenpreisen angeboten- aber nie an die Besteller, die per Vorkasse bezahlten ausgeliefert werden.
Auszug einer solchen Mail:
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Das ein Bank-Konto zur Verfügung stellen ganz böse ins Auge gehen kann, beweist ein Urteil des BGH.
Eine Frau wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 5 StGB verurteilt, (Vortat: gewerbsmäßiger Betrug gemäß § 263 StGB).
Eine Revision der Frau gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Geschädigten gegen die Frau ein Schadensersatzanspruch wegen der leichtfertigen Geldwäsche zusteht (BGH, Urt. v. 19. Dezember 2012 VIII ZR 302/11).
Das Urteil des BGH muss allen Menschen eine Warnung sein die glauben, sie könnten im Internet auf die Schnelle Geld verdienen. Wer sich hier zum Komplizen macht, muss nicht nur mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.
Wie das aktuelle BGH-Urteil zeigt, muss man gegebenenfalls auch den Opfern Schadensersatz zahlen während die eigentlichen Täter mit ihrer Beute längst über alle Berge sind.
Quelle: konsumer.info (News4Press)