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Heidelberg: Verfahren gegen den Medizin-Journalisten Hans Tolzin endgültig eingestellt

Archivmeldung vom 02.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de / Eigenes Werk
Bild: Impfkritik.de / Eigenes Werk

Gute Nachrichten für alle Teilnehmer an der Kundgebung für die Rechtsanwältin Beate Bahner am 15. April 2020 in Heidelberg: Sowohl Bußgeld- als auch Strafverfahren gegen den "Hauptübeltäter", dem Journalisten Hans U. P. Tolzin, wurde nun eingestellt. Alle Betroffenen können sich auf das entsprechende Aktenzeichen berufen.

Tolzin schreibt weiter: "Vielleicht erinnern Sie sich: Nachdem die Heidelberger Rechtsanwältin nach öffentlicher Kritik an den Lockdown-Verordnungen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurde und zu einem Verhör im Heidelberger Polizeipräsidium vorgeladen wurde, rief ich über meinen Newsletter dazu auf, zu diesem Termin vor Ort Solidarität mit Frau Bahner zu zeigen. Es waren dann auch tatsächlich etwa 150 Menschen vor der Behörde zugegen, darunter auch ich selbst. Weitere Info

Die Folge war ein Bußgeldbescheid über 1.053,50 Euro für mein "Verbrechen", an einer verbotenen Versammlung teilgenommen und keine Mindestabstände eingehalten zu haben. Zudem wurde mir Aufruf zu einer verbotenen Versammlung vorgeworfen. Nach Einschaltung meines Rechtsanwalts sind nun sowohl Strafverfahren als auch Ordnungswidrigkeit vom Tisch. Bescheid

Mich würde mal interessieren, wieviel zehntausend Euro Steuergelder der Mannheimer Polizeipräsident Andreas Stenger für die Einberufung seiner 11-köpfigen Sonderkommission zur Feststellung der Identität der Teilnehmer verprasst hat. Wer kommt für die Kosten dieses - aus meiner Sciht verfassungswidrigen - Verhaltens auf? Allen Teilnehmern der Kundgebung, die ebenfalls Bußgeldbescheide erhalten haben oder gegen die ermittelt wird, können sich nun auf die Einstellung meines Verfahrens berufen. Das Aktenzeichen lautete 505.99.017541.6."

Quelle: Impfkritik.de

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