Bildungsurlaub: Antrag frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen
Archivmeldung vom 29.07.2016
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Freigeschaltet durch André OttBildungsurlaub gibt es seit mehr als 40 Jahren, aber nur wenige Arbeitnehmer kennen oder nutzen das Modell. Dabei haben Mitarbeiter in 14 der 16 Bundesländer einen Anspruch auf berufliche Weiterbildung - und das bei fortlaufendem Gehalt.
Einzige Ausnahmen: Sachsen und Bayern. Die genauen Bedingungen sind dezentral in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. "Ausschlaggebend für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem der Arbeitsplatz liegt, und nicht das, in dem sich der Wohnsitz befindet", sagt Michael Schmidt, Leiter des TÜV Rheinland Hochschul-Campus.
"Jedem dazu berechtigten Arbeitnehmer stehen drei bis fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zur Verfügung", so der TÜV Rheinland-Experte. Diese können oft auch gebündelt alle zwei Jahre genommen werden. Der Arbeitnehmer muss dafür in den meisten Bundesländern mindestens sechs, in Baden-Württemberg und im Saarland zwölf Monate im Unternehmen tätig sein. Das Recht auf Bildungsurlaub besteht jedoch in den meisten Bundesländern nicht, wenn das Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt.
Gehalt bzw. Lohn fließen während des Bildungsurlaubs weiter
Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, muss die Weiterbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss eine politische oder berufliche Weiterbildung sein, die von einer anerkannten Einrichtung durchgeführt wird und für jeden zugänglich ist. In manchen Bundesländern ist auch eine Weiterbildung zum Ehrenamt zugelassen. Die meisten Bundesländer führen eine Datenbank mit zugelassenen Kursen, der Arbeitnehmer kann dabei selbst die Schwerpunkte der Fortbildung bestimmen. Die Seminarkosten trägt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zahlt währenddessen das Gehalt oder den Lohn weiter.
Frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen
"Arbeitnehmer sollten so früh wie möglich den gewünschten Bildungsurlaub mit dem Arbeitgeber absprechen und ihn mindestens acht Wochen vor Beginn einreichen", ergänzt Michael Schmidt. Der Antrag erfolgt schriftlich mit Namen, Inhalt und Dauer der Weiterbildung. Der Bildungsurlaub kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt, muss dann aber zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.
Mehr Informationen zum Bildungsurlaubsangebot in NRW auf tuv.com/bildungsurlaub bei TÜV Rheinland.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)