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Neue Fenster verhindert Eigentümer musste seine Wohnung veräußern

Archivmeldung vom 24.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Eigentümer musste seine Wohnung veräußernIm äußersten Falle, wenn keine anderen Mittel mehr helfen, kann eine Eigen-tümergemeinschaft ein Mitglied dazu zwingen, sein Eigentum zu verkaufen.
Eigentümer musste seine Wohnung veräußernIm äußersten Falle, wenn keine anderen Mittel mehr helfen, kann eine Eigen-tümergemeinschaft ein Mitglied dazu zwingen, sein Eigentum zu verkaufen.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Im äußersten Falle, wenn keine anderen Mittel mehr helfen, kann eine Eigentümergemeinschaft ein Mitglied dazu zwingen, sein Eigentum zu verkaufen. Davor muss es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS allerdings zu einer schweren Pflichtverletzung gekommen sein.

(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 17 S 69/21)

Der Fall: Ein Eigentümer sabotierte nachhaltig den mehrheitlich beschlossenen Einbau von neuen Fenstern im gesamten Hause. Er zog vor Gericht und unterlag in dieser Sache, er untersagte den Bauarbeitern das Betreten seiner Wohnung und er widersetzte sich schließlich sogar einer gerichtlichen Anordnung, die ihn verpflichtete, den Arbeitern Zutritt zu gewähren. Die Angelegenheit zog sich nach dem ursprünglichen WEG-Beschluss über Jahre hin, am Ende entschied sich die Gemeinschaft mehrheitlich für den Entzug des Eigentums.

Das Urteil: Die Entscheidung, von dem höchst widerspenstigen Eigentümer den Verkauf seiner Wohnung zu fordern, sei rechtlich korrekt gewesen. Zu diesem Ergebnis kam eine Zivilkammer des Landgerichts Dortmund. Die "hartnäckige Verweigerung der Duldung des Fensteraustauschs" habe dazu geführt. Selbst während des Entziehungsverfahrens habe der Betroffene noch auf seiner Haltung beharrt und damit bewiesen, dass er sich nicht an Anordnungen halten wolle.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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