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BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen

Archivmeldung vom 14.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Spermium und eine Eizelle zu Beginn der Besamung und kurz vor der Befruchtung
Ein Spermium und eine Eizelle zu Beginn der Besamung und kurz vor der Befruchtung

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die private Krankenversicherung muss eine Eizellspende im Ausland nicht übernehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Klägerin hatte im Jahr 2012 in Tschechien eine künstliche Befruchtung mittels Eizellspende vornehmen lassen und die Erstattung der Kosten dieser Behandlung in Höhe von rund 11.000 Euro von ihrer privaten Krankenversicherung beansprucht.

Der Versicherer müsse Behandlungen, die in Deutschland verboten, in anderen europäischen Staaten aber erlaubt sind, nicht ersetzen, so das Gericht: Da die künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nach deutschem Recht verboten ist, bestand für die Behandlung in der Tschechischen Republik kein Versicherungsschutz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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