Dreimal schwarzgefahren: Frau muß ins Gefängnis
Archivmeldung vom 03.04.2006
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeSchwarzfahrten in Bussen und Bahnen können mit Freiheitsstrafen geahndet werden, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart.
Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt: Zu dieser Auffassung kam das Stuttgarter Oberlandesgericht in einem Revisionsverfahren wegen mehrmaligen Fahrens ohne gültige Fahrkarte.
So sei bei Wiederholungstätern auch eine Haftstrafe, statt nur einer Geldstrafe zulässig. Die Angeklagte wurde wegen dreimaligen Schwarzfahrens zu je zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Schaden belief sich jeweils auf 1,65 Euro. (Az: 1 Ss 575/05).
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/21/545424.html