Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe DienstleistungWenn ein Hausnotrufsystem im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die dann wiederum einen Dritten alarmiert, dann zählt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS