Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Hausnotruf, steuerlich betrachtet Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe Dienstleistung Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe DienstleistungWenn ein Hausnotrufsystem im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die dann wiederum einen Dritten alarmiert, dann zählt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.
Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe DienstleistungWenn ein Hausnotrufsystem im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die dann wiederum einen Dritten alarmiert, dann zählt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.

Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe DienstleistungWenn ein Hausnotrufsystem im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die dann wiederum einen Dritten alarmiert, dann zählt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS