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Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst ab 1. Juli 2011: Was für die gesetzliche Rente zu beachten ist

Archivmeldung vom 29.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gemen64 / pixelio.de
Bild: Gemen64 / pixelio.de

Der neue freiwillige Wehrdienst ersetzt ab 1. Juli 2011 den bisherigen Grundwehrdienst. Der neue Bundesfreiwilligendienst löst ab diesem Zeitpunkt den bisherigen Zivildienst ab. Während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Freiwilligendienste übernimmt der Staat. Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes werden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet.

Eine Neuregelung gibt es im Hinblick auf den Bezug einer Waisenrente während der Zeit des Bundesfreiwilligendienstes. Der Bezug einer Waisenrente war bisher während des Ableistens des Zivildienstes nicht möglich. Während des Bundesfreiwilligendienstes ab 1. Juli kann jetzt eine Waisenrente bezogen werden. Freiwilliger Wehrdienst und Waisenrente schließen sich jedoch weiterhin aus.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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