Von Patientenanwaltschaft abgewimmelt: Patientenverfügung „kein nötiger Behördenweg“ während Lockdown
Archivmeldung vom 14.05.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Beglaubigung einer Patientenverfügung sei kein Grund während des Lockdowns das Haus zu verlassen. So die Meinung eines Juristen bei der Patientenanwaltschaft in Wien. Diese Erfahrung musste Oliver Sch. zum Leid seiner Geldbörse machen. Verärgert wandte er sich an den „Wochenblick“.
Weiter berichtet Wochenblick.at: "Für jeden medizinischen Eingriff oder Behandlung ist die Zustimmung des Patienten nötig. Anders liegt die Sachlage, wenn der Patient seinen Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausdrücken kann – zum Beispiel bei Notfällen, wenn der Patient nicht ansprechbar ist oder weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt. Da würde die eigenmächtige Behandlung des einschreitenden medizinischen Personals zum Tragen kommen. Um im Falle des Falles abgesichert zu sein und zu wissen, dass der eigene Wille dennoch beachtet werden muss, ist eine Patientenverfügung erforderlich.
Ärztliches Beratungsgespräch und Beglaubigung
„Ich habe seit gut 20 Jahren eine Patientenverfügung. Es ist mir ein großes Anliegen über meine Gesundheit und meinen Körper selbst zu bestimmen“, fängt Oliver Sch. unser Gespräch an. „Für die verbindliche Patientenverfügung wird ein ärztliches Beratungsgespräch benötigt. Es wird bestätigt, dass der Patient zum Zeitpunkt des Gesprächs geistig voll zurechnungsfähig und sich über seinen Willen im Klaren ist. Danach muss die Verfügung beglaubigt werden. Es erfolgt ein Eintrag in eine Registerstelle und ist durch zuständige Stellen abrufbar.“ Mitte April habe Herr Sch. seine Patientenverfügung erneuern lassen wollen. Nach der Durchführung des vorgeschriebenen Beratungsgesprächs bei seiner Ärztin kontaktierte er die Wiener Patientenanwaltschaft.
Kein unaufschiebbarer Behördenweg
„Für die Beglaubigung wollte ich mir einen Termin bei der Patientenanwaltschaft in Wien ausmachen. Die Beglaubigung ist dort kostenlos. Ich wurde telefonisch mit einem Juristen verbunden. Er teilte mir mit, dass es nicht gerechtfertigt ist, für die Beglaubigung einer Patientenverfügung während des Lockdowns das Haus zu verlassen“, ist Oliver Sch. äußerst entsetzt.
„Es handle sich um keinen unaufschiebbaren Behördenweg, teilte mir der Jurist mit. Was denn sonst frage ich mich? Die Erstellung und Beglaubigung einer Patientenverfügung ist doch wichtig. Kritische Menschen, die über ihren Körper bestimmen und sich um ihre Gesundheit kümmern wollen, werden abgewimmelt.“ Bei der Patientenanwaltschaft habe während des Lockdowns nur telefonischer Parteienverkehr stattgefunden, nicht aber Termine vor Ort. Man hätte Herrn Sch. einen Termin frühestens ab dem 5. Mai, also nach dem Lockdown, angeboten.
Notarielle Beglaubigung ohne Probleme möglich
Ein persönlicher Termin bei einem Notar sei dann allerdings kein Problem gewesen. „Ich habe noch am selben Tag bei einem Notar angerufen. Problemlos konnte ich dort während des Lockdowns einen Termin vereinbaren, um meine Verfügung erneuern und ein Impfverbot hineinschreiben zu lassen. Ich bin 47 Jahre und war schon öfter gesundheitlichen Problemen ausgesetzt. Ich will über meinen Körper selbst bestimmen“, schildert Oliver Sch. wie er trotz widriger Umstände zur Erneuerung seiner Patientenverfügung kam.
„Es hat mich allerdings insgesamt 180 Euro gekostet, dass ich einen Notar aufsuchen musste. Bei der Patientenanwaltschaft wäre es ja kostenlos gewesen. Es ärgert mich schon fürchterlich, dass mir der Weg zur Beglaubigung meiner Patientenverfügung bei der Patientenanwaltschaft verwehrt wurde. Wenn man bedenkt, dass die Straßen und Parks in Wien während des letzten Lockdowns immer gut besucht waren.“
Quelle: Wochenblick