Ministerium verliert wieder Masken-Prozess - U-Ausschuss geplant
Archivmeldung vom 20.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm Freitag verurteilte das Oberlandesgericht Köln das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von 85,6 Millionen Euro an einen Lieferanten von Corona-Masken. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich Stand Freitag auf 33 Millionen Euro belaufen.
Für seine weitere Prozessführung müsse das Gesundheitsministerium die
jüngsten Urteile berücksichtigen, um künftige Kosten so gering wie
möglich zu halten, sagte Karsten Klein, Obmann der
FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, der "Welt"
(Samstagausgabe). Das Urteil könnte - wie schon ein ähnliches Verfahren
in zweiter Instanz aus dem Juni - eine Signalwirkung auf rund 100
weitere Klagen im Zusammenhang mit Corona-Masken haben, die vor Gericht
anhängig sind. Sollte das Gesundheitsministerium diese ebenfalls
verlieren, droht insgesamt ein Rekordschaden von 2,3 Milliarden Euro,
der aus Haushaltsmitteln gezahlt werden müsste.
Erstmals bringt
die FDP-Fraktion nun die Einberufung eines Untersuchungsausschusses ins
Spiel. "Das Zustandekommen des Open-House-Verfahrens sowie allgemein die
massive Überbeschaffung von Schutzmasken unter Jens Spahn müssen
restlos aufgeklärt werden, im Zweifel durch das scharfe Schwert eines
Untersuchungsausschusses", forderte Klein. Unabhängig davon sei es
weiterhin notwendig, dass die gesamte Corona-Politik durch eine
Enquete-Kommission sachlich aufgearbeitet werde.
Auch Paula
Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin der
Grünen-Bundestagsfraktion für den Gesundheitsetat, fordert einen
Untersuchungsausschuss im Herbst, falls die kürzlich von Lauterbach
einberufene Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) keine
ausreichenden Antworten bei der Aufklärung findet. "Das Urteil des OLG
Köln überrascht wenig und bestätigt erneut die Lesart vorheriger
Rechtsprechungen: Das damalige BMG unter Jens Spahn hat erhebliche
Fehler bei der Durchführung der Open-House-Verfahren gemacht", sagte
Piechotta der "Welt" (Samstagausgabe). Dies koste die Steuerzahler nicht
nur die 85 Millionen Euro, auf die das Unternehmen vertraglichen
Anspruch habe, sondern zusätzlich 33 Millionen für die Zinsen aufgrund
der Verschleppung. "Der potenzielle finanzielle Schaden, der noch aus
den schwebenden Gerichtsverfahren entstehen könnte, ist immens."
Eine
Revision des Urteils ist zwar nicht zugelassen, das
Gesundheitsministerium hat aber die Möglichkeit, eine sogenannte
Nichtzulassungs-Beschwerde gegen die fehlende Revisionsmöglichkeit
einzulegen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte mit, der
Bund beabsichtige, die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof
"letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden
Rechtsfragen klären zu lassen". Die Bundesrepublik Deutschland halte an
ihrer anderslautenden Rechtsauffassung "ausdrücklich fest".
Quelle: dts Nachrichtenagentur