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Billiges Spielzeug birgt hohes Sicherheitsrisiko

Archivmeldung vom 19.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bei der Sicherheitsprüfung von Spielzeug testen die Experten von TÜV Rheinland auch, ob sich verschluckbare Kleinteile lösen, wenn Kinder beispielsweise kräftig an der Nase eine Stofftiers ziehen. Solche Spielzeuge sind gefährlich und dürfen nicht verkauft werden. Foto: TÜV
Bei der Sicherheitsprüfung von Spielzeug testen die Experten von TÜV Rheinland auch, ob sich verschluckbare Kleinteile lösen, wenn Kinder beispielsweise kräftig an der Nase eine Stofftiers ziehen. Solche Spielzeuge sind gefährlich und dürfen nicht verkauft werden. Foto: TÜV

In den Wochen vor Weihnachten macht die Spielzeugbranche rund ein Drittel ihres Jahresumsatzes. Doch auf der Suche nach dem geeigneten Geschenk ist Vorsicht geraten, denn viele billige Spielzeuge entsprechen bei der Sicherheit nicht einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Das haben die unabhängigen Produktprüfer des TÜV Rheinland in Köln und von TÜV Rheinland LGA in Nürnberg bei einem Test von 50 verschiedenen Billig-Spielzeugen festgestellt. Nur rund jedes zweite (27 von 50) Produkt ist ohne Mängel durch die Tests gekommen. Und das, obwohl die Experten lediglich die Einhaltung der Mindeststandards kontrolliert haben, beispielsweise nach den Vorgaben der europäischen Norm EN 71 für die Sicherheit von Spielzeugen und nach der europäischen Richtlinie 2005/84/EG über das Verbot von bestimmten Phthalat-Weichmachern. Das heißt: 23 der 50 Produkte dürften in der EU gar nicht verkauft werden. Im Test waren Spielzeuge bis zu einem Preis von maximal 10 Euro. Die Prüfer von TÜV Rheinland haben die Spielzeuge im normalen Handel in Süddeutschland und Nordrhein-Westfalen gekauft. Kauf und Prüfungen fanden im November 2008 statt.

Verbotene Weichmacher sind das größte Problem für die Sicherheit: "Das strikte Verbot von Weichmachern in Spielzeugen wird nicht eingehalten. Bei sieben geprüften Spielzeugen lösten sich zudem verschluckbare Kleinteile. Das kann besonders für Kinder unter drei Jahren sehr gefährlich sein", so Karlheinz Hieronymus, Experte des Fachzentrums für Spielzeug bei TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. Die verbotenen Weichmacher wurden in 20 Prozent der getesteten Spielzeuge gefunden. Weichmacher in Kunststoff - die so genannten Phthalate - stehen im Verdacht, krebserregend sowie hormonell und toxisch zu wirken. In einer repräsentativen Studie bei Kindern hat das Umweltbundesamt festgestellt, dass im Urin aller Kinder Weichmacher nachweisbar waren und für zwei Weichmacher die Werte bei bis zu 37 Prozent der Kinder bedenklich sind. Um Spielzeug als Quelle für die Belastung von Kindern auszuschließen, sind bestimmte Weichmacher in Spielzeug, das innerhalb der Europäischen Union verkauft werden soll, generell verboten.

Bei 17 Spielzeugen im Test von TÜV Rheinland waren die Kennzeichnungen, Warnhinweise oder Anschriften der In-Verkehrbringer nicht korrekt und vollständig. Auch wenn das nicht immer unmittelbar sicherheitsrelevant ist, lässt dies nach Ansicht der Experten Rückschlüsse auf die mangelnde Sorgfaltspflicht der Hersteller oder Importeure insgesamt schließen. Gleiches gilt für ein weiteres Problem, das bei zwölf Produkten aufgetreten ist: Manche billigen Kunststoff-Spielzeuge haben einen extrem unangenehmen Geruch. Es ist nicht auszuschließen, dass zum Beispiel flüchtige Lösemittel eine Gesundheitsgefährdung bedeuten. Dies entspricht nicht dem Stand der Technik und lässt einen Rückschluss auf minderwertige Materialien zu. Zudem wird die Freude am Spielen durch derartige Ausdünstungen erheblich beeinträchtigt. Bei einem Spielzeug war darüber hinaus sogar das Batteriefach ungesichert. Kleinkinder können so leicht an die Batterien gelangen und diese womöglich verschlucken. Dann besteht höchste Verätzungsgefahr!

Die Tests von TÜV Rheinland geben zwar keine Auskunft über Qualität, Haltbarkeit, Gebrauchstauglichkeit oder die Produktionsbedingungen, unter denen die Spielzeuge gefertigt wurden. Allerdings appellieren die Experten an die Verantwortung der Verbraucher, besser ein gutes Spielzeug als mehrere billige zu kaufen. Karlheinz Hieronymus: "Bei einem Puppenset, das aus Asien stammt und für 1 Euro in Deutschland verkauft wird, ist davon auszugehen, dass in der Produktion weder bei den Sozial- und Umweltstandards noch bei der Qualität ein vertretbares Niveau erreicht wird." Deshalb gilt: bewusst einkaufen und sich beraten lassen. Orientierung beim Kauf bietet ferner ein unabhängiges Prüfzeichen wie beispielsweise das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.

Quelle: TÜV Rheinland

Anhänge des Artikels
Testergebnisse Testergebnisse
(Übersicht_getestete_Spielzeuge191108.pdf - 0.0 GB)
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