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Urteil: Herausgabe von Daten an Behörden teilweise verfassungswidrig

Archivmeldung vom 24.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Telekommunikationsdaten eingeschränkt und die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen teilweise für verfassungswidrig erklärt.

In ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss erklärten sie, dass die Regeln zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würden. Demnach entspreche zum Beispiel das Auslesen eines beschlagnahmten Handys nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da diese Regelung den Zugriff auf die Codes erlaubt,ohne dass andere Instanzen der Nutzung zugestimmt hätten.

Auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber dynamischer IP-Adressen sei nach bisherigen Regeln unzulässig, da es sich hierbei um Daten handelt, die normalerweise von Privatpersonen benutzt werden.

Nun hat der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 Zeit, eine neue Regelung zu finden. In der Übergangszeit gilt die bestehende Regelung mit Einschränkungen weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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