Rechnungen korrekt per E-Mail versenden - das Finanzamt passt auf
Archivmeldung vom 16.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer Briefporto sparen und seinen Kunden Rechnungen als PDF-Datei im Mailanhang senden möchte, muss in Zukunft mit bösen Überraschungen rechnen. Die Oberfinanzdirektionen schaffen derzeit die Grundlage für eine Überprüfung des digitalen Rechnungswesens. Dazu werden umfangreiche Listen darüber angelegt, welche Firmen ihre Rechnungen als Mail versenden.
Kommt bei einer Umsatzsteuerprüfung heraus, dass ein
Rechnungsempfänger keine qualifizierte elektronische Signatur zu
einer Rechnung nachweisen kann, wird der Vorsteuerbetrag umgehend vom
Finanzamt zurückgefordert. Das sind bei dem derzeitigen Steuersatz
von 19 Prozent sehr stattliche Summen: Bei einer mittelständischen
Firma können schnell Beträge über 250.000 Euro zusammenkommen. Nicht
selten droht in diesem Fall gar die Insolvenz.
Nach §14 Abs. 4 UStG obliegt dem Rechnungsempfänger (dem
Vorsteuerabzugsberechtigten) die Nachweispflicht bei einer
Rechnungsprüfung. Haben die Finanzbehörden den Vorsteuerabzug einmal
aberkannt, bleibt nur eine langwierige Schadensersatzklage gegen den
Rechnungsversender - zumeist einen langjährigen Geschäftspartner.
Hohes Sparpotenzial, wenn rechtskonform
Auf der sicheren Seite sind dagegen alle Unternehmen, die eine
qualifizierte Signatur verwenden: sie können mit digitalen Rechnungen
schnell und problemlos viele tausend Euro sparen. Im November 2006
hat die Universität Hannover errechnet, dass durch den papierlosen
Versand alleine in Deutschland über 25 Milliarden Euro pro Jahr
gespart werden können. Pro Rechnung kalkuliert das Institut für
Wirtschaftsinformatik ein Sparpotenzial von durchschnittlich 4,20
Euro.
Quelle: Pressemitteilung Rechnung.de