GEZ bekommt keine Gebühr - Wöllsteiner muss nicht zahlen
Archivmeldung vom 14.04.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeEin Wöllsteiner Werkstattbesitzer muss keine Rundfunkgebühren für ein in seiner Garage betriebenes Kofferradio zahlen. Dies entschied jetzt die Vierte Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts. Berichtet die Allgemeine Zeitung am Donnerstag
Der Wöllsteiner hatte gegen die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) geklagt und angegeben, das Radio gehöre seinem Vater, der gelegentlich in der Garage privat arbeite.
Das Gegenteil lasse sich nicht beweisen, stellte die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichtes in Mainz in ihrem Urteil fest. Im April 2003 war ein Kontrolleur der GEZ in der Wöllsteiner Autowerkstatt erschienen und hatte das alte Gerät laut dudelnd vorgefunden. Den Werkstattbesitzer danach befragt, soll dieser lapidar gesagt haben: "Ich sehe hier kein Radio. Verlassen Sie die Räumlichkeiten!" Darauf hin meldete der Kontrolleur das Gerät zwangsweise an und schickte dem Werkstattbesitzer die Rechnung.
Die GEZ war der Meinung, dass es gar keine Rolle spiele, ob das Radio dem Vater des Klägers gehöre. "Es wurde laut lärmend vorgefunden und dort augenscheinlich zum Empfang bereit gehalten." Daher heiße es zahlen. Ferner müsse jeder Betrieb ohnehin eine Händlergebühr entrichten.
Die Mainzer Richter erklärten dazu: "Eine Händlergebühr entrichten Hifi-Läden, weil sie eben Vorführgeräte laufen haben." In einer Autowerkstatt sei dies anders zu sehen. Wenn das Radio im Wagen eines Kunden eingeschaltet würde, koste das die Werkstatt keinen Cent. Gebührenpflichtig sei nur derjenige, auf den der Wagen zugelassen sei.
Ein Wertmutstropfen für den Kläger bleibt allerdings: Er muss die gesamten Gerichtskosten zahlen. Grund: Der Kläger hatte dem Kontrolleur verschwiegen, dass es sich um das Radio des Vaters handelte. Um die Richtigkeit dieser Aussage zu überprüfen, musste die Kammer Zeugen laden.
Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=1856801