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Teure Kratzer Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Archivmeldung vom 04.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommenWenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen.
Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommenWenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein.

(Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)

Der Fall: In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien.

Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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