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VW Skandal: Erste Stilllegung eines VW Amarok durch den Kreis Euskirchen - Rechtsanwälte gehen erfolgreich dagegen vor

Archivmeldung vom 26.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
VW Amarok
VW Amarok

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im VW-Skandal scheint es nunmehr soweit zu sein: die erste Stilllegung eines VW Amarok ist verfügt. Der Kreis Euskirchen hat im Rahmen einer Ordnungsverfügung vom 19.10.2017 einem Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Betrieb seines VW Amarok im öffentlichen Straßenverkehr untersagt bis er das Softwareupdate aufgespielt hat.

Es wurde der Sofortvollzug angeordnet. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung hat und das Fahrzeug mit sofortiger Wirkung nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt dem Kreis Euskirchen mitgeteilt, dass der Geschädigte das Update nicht hat aufspielen lassen. Somit tritt scheinbar die Drohung der Volkswagen AG im VW Abgasskandal ein und es werden erste Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden stillgelegt.

Dies wollte sich der Geschädigte im VW Abgasskandal nicht gefallen lassen und beauftragte deshalb eine im VW Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen diese Stillegung rechtliche Schritte einzuleiten. Mit einem Schreiben vom 25.10.2017 beantragte die Kanzlei deshalb bei dem Kreis Euskirchen die Aussetzung der sofortigen Vollziehung. Außerdem wurde Klage eingereicht beim Verwaltungsgericht Aachen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begründet den Antrag damit, dass der Mandant ein Zivilverfahren führt. In diesem Zivilverfahren muss möglicherweise ein Gutachten erstellt werden, welches den Zustand vor Aufspielen des Updates bewertet. Wenn der Kreis Euskirchen den Mandanten verpflichtet, das Update aufspielen zu lassen, wird es dem Geschädigten nahezu unmöglich gemacht, erfolgreich gegen den Händler und gegen VW vorzugehen.

Mit dem Antrag bei der Behörde war die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sofort erfolgreich. Mit Schreiben vom 25.10.2017 teilte die Stadt Euskirchen per Telefax mit, dass die Ordnungsverfügung komplett aufgehoben wird. Damit wurde die Stilllegung des Fahrzeugs innerhalb nur eines Tages wieder rückgängig gemacht und das Fahrzeug kann auch ohne Softwareupdate weitergefahren werden. Es ist bundesweit das erste Vorgehen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen eine örtliche Zulassungsstelle. Dieses Vorgehen war sofort von Erfolg gekrönt. Damit wird bestätigt, dass die Fahrzeuge nicht einfach stillgelegt werden können und die Rechtsansicht der Kanzlei zutreffend ist.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Sowohl das Kraftfahrtbundesamt als auch die Volkswagen AG haben in der Vergangenheit versucht, die Geschädigten massiv unter Druck zu setzen und haben mit der Stilllegung der Fahrzeuge gedroht. Wir haben immer dazu geraten, das Softwareupdate nicht aufspielen zu lassen. Nunmehr bestätigt sich unsere Rechtsauffassung, dass eine solche Stilllegung rechtswidrig möglich ist. Solange die Geschädigten Ansprüche gegen VW geltend machen wollen, ist die Stilllegung rechtswidrig."

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt bundesweit mehr als 4.500 Gerichtsverfahren gegen VW, Händler und vertritt mehr als 35.000 Geschädigte im Abgasskandal. Auch gegen das Kraftfahrtbundesamt werden Ansprüche geltend gemacht. Die Kanzlei hat außerdem die Bundesrepublik Deutschland aus Staatshaftung auf Schadensersatz verklagt. Es konnten massenweise Urteile zu Gunsten der Geschädigten erstritten werden. Die Geschädigten erhalten in den Urteilen neue Fahrzeuge ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zugesprochen oder erhalten Ihr Geld zurück die gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung. In einigen Verfahren wurden den Geschädigten auch Einmalbeträge von mehreren tausend Euro zugesprochen. Geschädigte sollten nicht mehr weiter zögern, da die Ansprüche gegen die Händler innerhalb kürzester Zeit zum Jahresende 2017 verjähren werden.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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