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Maskenterror am Freiburger Landgericht: Richter ordnet Tragen abgelaufener FFP-Masken an

Archivmeldung vom 06.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Photo: Andreas Praefcke, CC BY 4.0 via Wikimedia Commons / Freepik Montage AUF1  / Eigenes Werk
Bild: Photo: Andreas Praefcke, CC BY 4.0 via Wikimedia Commons / Freepik Montage AUF1 / Eigenes Werk

Beim Prozess gegen den Arzt Adolf Wasmer wegen falscher Gesundheitsatteste vor dem Freiburger Landgericht wurde am Donnerstag vom Vorsitzenden Richter kurz vor Verhandlungsbeginn eine Maskenpflicht für alle Zuschauer angeordnet. Als wolle das Gericht den Angeklagten zusätzlich verhöhnen und seine Überzeugung demonstrieren, für wie richtig es die sklavische Befolgung der „Pandemie“-Repressalien hält, setzte die Kammer die Vorgabe rigoros durch. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Der mit seinem Engagement in den sogenannten „Querdenker“-Prozessen bekannt gewordene Rechtsanwalt Ralf Ludwig führt eine Augenzeugin an, laut der die ausgegebenen FFP2-Masken bereits im Mai (!) abgelaufen waren.

Verteidigung: Eingriff in die Grundrechte

Als ein Justizbeamter auf diesen Umstand hingewiesen wurde, erwiderte dieser – über zwei Jahre nach Ende der Maskenschikanen! -, dann solle man sich „eben selbst eine besorgen”. Besonders abstrus: Die Zwangsmaßnahme hatte das Gericht verhängt, nachdem es die Zahl der Zuschauer im Gerichtssaal bereits von etwa 50 auf 15 reduziert hatte.

Die Verteidigung sprach von einer unverhältnismäßigen und sogar schikanösen Maßnahme, da es derzeit in keinem einzigen Bundesland eine Maskenplicht gebe. Es sei ein Eingriff in die Grundrechte, in das Persönlichkeitsrecht und Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Richter habe darauf brüsk entgegnet: „Das spielt hier keine Rolle“.

„Mir fehlen die Worte“

Als die Anwesenden den Gehorsam gegen diese Willkür verweigerten, ließ der Vorsitzende den Saal räumen. Ein Justizbeamter habe, so die Augenzeugin weiter, einen Zuschauer gar gefragt, ob dieser noch eine Maske für die Heimfahrt benötige. Zudem seien die Zuschauer gefilmt worden, ohne darüber informiert zu werden. Anschließend habe dann der Gerichtspräsident die verhängte Maskenpflicht noch auf das gesamte Gerichtsgebäude ausgeweitet.

„Mir fehlen die Worte“, kommentierte Rechtsanwalt Ludwig den Fall: „Ich hoffe, der Verteidiger vor Ort wird Strafanzeige wegen Rechtsbeugung hilfsweise Nötigung gegen den Richter und den Präsidenten stellen.”

Autoritäre Übergriffigkeit

Welche Staatsanwaltschaft in Zeiten einer Post-Corona-Justiz, die bis heute die politisch Verantwortlichen für einen beispiellosen Fehlalarm und willkürliche Grundrechtseinschränkungen nicht belangt hat, hierzu jedoch Ermittlungen einleiten soll, ist fraglich. Hier hackt wohl eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Einmal mehr zeigt sich hier dieselbe autoritäre Übergriffigkeit, die während des Corona-Regimes etabliert wurde und die in manchen Köpfen weiterlebt: Trotz erwiesener Wirkungslosigkeit der Maskenpflicht, wird reflexartig an dieser sinnlosen Schikane festgehalten.

Studie zeigt geringe oder gar keine Wirksamkeit

Dabei war erst letzte Woche eine aktuelle Meta-Studie publik geworden, die nach Auswertung von 78 Studien aus mehreren Ländern zu dem Ergebnis kam, dass das Tragen von Masken „wahrscheinlich nur einen sehr geringen oder sogar gar keinen” Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatte.

Aber nur weil das Robert-Koch-Institut derzeit wieder einmal die Erkältungszahlen hochschreibt - deren Anstieg ohnehin vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Immunsysteme der Menschen durch die wirkungslosen Corona-Impfungen und die erzwungene Isolation während der ebenso sinnlosen Lockdowns so geschwächt sind, dass sie sich kaum noch gegen normale Krankheiten wehren können – meint ein Freiburger Richter, aus reiner Selbstanmaßung heraus, den Menschen erneut eine Maulkorbpflicht aufzwingen zu können.

Selbstermächtigung des Staates

Als Fazit bleibt festzuhalten: Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse über die samt und sonders gescheiterten Corona-Maßnahmen werden von den Staatsorganen weiterhin mit derselben Selbstherrlichkeit ignoriert, mit der sie die Grundrechtsverstöße der Corona-Diktatur abgesegnet und durchgesetzt haben.

Ein Umdenken oder auch nur ein Interesse an einer Überprüfung sucht man hier, wie in der Politik, vergeblich. Auch was die Selbstermächtigung des Staates betrifft, war die Corona-Hysterie ein Dammbruch zum Negativen."

Quelle: AUF1.info

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