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Hartz-IV-Empfänger erhalten Fahrtkosten für Besuche getrennt lebender Kinder

Archivmeldung vom 12.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Hartz-IV-Empfänger bekommen vom Jobcenter ab sofort auch Fahrtkosten für den Pkw erstattet, wenn sie ihre beim geschiedenen Partner lebenden Kinder regelmäßig besuchen. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Danach können die Hartz-IV-Empfänger nun 20 Cent pro Kilometer Fahrtstrecke für Besuche bei den getrennt lebenden Kindern erhalten, wenn sie mit dem eigenen Pkw fahren.

Die BA setzt damit ein Urteil des Bundessozialgerichts um. Das Gericht hatte einem Hartz-IV-Empfänger die Erstattung der Fahrtkosten in diesen Fällen zugesprochen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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